(...) Nach dem geltenden Recht sind Bestechlichkeit und Bestechung von Volksvertretern bisher nur innerhalb eines sehr engen Definitionsrahmens strafrechtlich erfasst. In der letzten Wahlperiode hatte die rot–grüne Koalition bereits einen ersten Anlauf unternommen, den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung auszuweiten und damit diese Lücke zu füllen., durch die vorgezogene Neuwahl konnten wir dies jedoch nicht zu Ende führen. (...)
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