(...) Das Schornsteinfegermonopol wird deshalb in Teilbereichen aufgehoben, verglichen mit der derzeitigen Rechtslage wird der Aufgabenbereich, in dem der Bezirksschornsteinfeger ausschließlich tätig sein darf, eingeschränkt. In Zukunft müssen die Schornsteinfeger den wesentlichen Teil ihrer Umsätze im Wettbewerb am Markt erwirtschaften. (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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