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Florian Oest
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Frage von Paul S. •

Werden sie für Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf stimmen und nicht der rechten Verleumdung nachgeben? Mfg Paul Schubert

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,
 

herzlichen Dank für Ihre Frage zur Kandidatur von Frau Frauke Brosius-Gersdorf als Richterin am Bundesverfassungsgericht.

Als Abgeordneter im Deutschen Bundestag ist es meine Pflicht, politische Entscheidungen mit der gebotenen Sorgfalt und Verantwortung zu prüfen. Das gilt in besonderem Maße für die Wahl von Richterinnen und Richtern an das Bundesverfassungsgericht.

Im vorliegenden Fall war ich, bereits vor der Absetzung der Wahl im Bundestag am 11. Juli 2025, nach eingehender Prüfung zu der Überzeugung gelangt, dass die Voraussetzungen für dieses höchste Richteramt nicht erfüllt sind.

Die Besetzung der 16 Richterposten ist eine wichtige Aufgabe unseres Parlaments. Die erforderliche Zweidrittelmehrheit unterstreicht den Anspruch auf breite und überparteiliche Zustimmung. Frau Brosius-Gersdorf hat in der Vergangenheit ihre rechtspolitischen Positionen öffentlich und medienwirksam vertreten. Insbesondere ihre Haltung zur Trennung von Menschenwürde und menschlichem Leben steht im Widerspruch zur etablierten Rechtsauffassung und wirft Fragen zur erforderlichen Neutralität am Verfassungsgericht auf.

Wer über unsere Verfassung wachen soll, muss die Würde jedes Menschen gleichermaßen schützen. Das gilt für jeden Menschen vom ersten Moment an. Als Vater erinnere ich mich, wie emotional der erste Ultraschall meiner Kinder war. Ich lasse nicht zu, dass der Einsatz für den Lebensschutz als rechtsextrem diffamiert wird.

Der gesellschaftliche Zusammenhalt liegt mir sehr am Herzen. Nur mit gegenseitigem Vertrauen können wir unserem Land neue Kraft und Stabilität geben. Ich bin mir sicher, dass die Regierungskoalition in diesem Sinne im Herbst einen neuen und geeigneten Vorschlag zur Wahl der Verfassungsrichter unterbreiten wird.

Herzliche Grüße

Florian Oest

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