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Florian Herrmann
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Frage von Mara H. •

Frage an Florian Herrmann von Mara H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Herrmann!

Gustl Mollath ist nun endlich frei.

Das Wiederaufnahmeverfahren wird zugelassen. Wozu das Landgericht Regensburg sage und schreibe "4 Monate" brauchte um keine gerechtfertigten Gründe zu finden für ein Wiederaufnahmeverfahren, auch in Anlehnung an Ihr Untersuchungsergebnis im U.A..

Das OLG Nbg. erkannte sehr schnell, dass es sich bei dem Attest, um eine unechte Urkunde, "angeblicher schwerer Körperverletzung" handelt, die maßgeblich eine große Rolle spielte,für die Einweisung" des Herrn Gustl Mollath, in die Psychatrie, (2006) auf wohlgemerkt unbestimmte Zeit. Lebenslänglich nicht ausgeschlossen, von mir vermutet!

Schon alleine dieser Grund der unechten Urkunde, rechtfertigt, das sogenannte "Brixner-Urteil" aufzuheben, lt. OLG Nbg.,
wogegen "CSU und FDP" zum Abschluss des Untersuchungsausschusses "merk"würdigerweise, keine Fehler entdeckten, wie Sie ja auch öffentlich sagten, Herr Dr. Herrmann.. oder eben "nur" vertretbare und nachvollziehbare Handlungen aus damaliger Sicht.

Frage: Haben Sie dieses Attest, der unrichtigen Urkunde, nicht geprüft und erkannt oder wurde dieses wichtige Dokument von Ihnen übersehen oder war es etwa bei Ihren Unterlagen nicht dabei? Wie stehen Sie dazu Herr Dr. Herrmann? Immerhin diente die falsche Urkunde dazu, einen höchstwahrscheinlich unschuldigen Menschen 7 1/2 Jahre, wegzuräumen an einen Ort, der rechtsfreien Zone. Vorallem im kommenden Verfahren wird das vermeintliche Attest Aufschluss erbringen können.

Über eine klärende Antwort wäre ich Ihnen sehr dabkbar.

Mit freundlichen Grüßen
Mara Heger

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Heger,

auf auch die Gefahr hin, mich zu wiederholen: Der Untersuchungsausschuss hatte weder den Auftrag noch aufgrund der Gewaltenteilung die Kompetenz, das Urteil des LG Nürnberg-Fürth aus dem Jahr 2006 für falsch oder richtig zu halten. Mit dem Attest haben wir uns folglich auch nicht befasst. Ebenso haben wir uns nicht mit der Frage befasst, ob Herr Mollath die ihm vorgeworfenen Taten begangen hat, schuldfähig oder schuldunfähig war oder zu Recht oder nicht in die Psychiatrie eingewiesen wurde. Das ist Sache der Gerichte, die sich damit im Wiederaufnahmeverfahren auch befassen.

Mit freundlichen Grüßen,
Florian Herrmann

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