
Die mit den Stimmen der Ampelfraktionen beschlossene und am 13. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündete Wahlrechtsreform verstößt meiner Meinung nach gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit sowie gegen das Demokratie- und Bundesstaatsprinzip
C. Höllt
Die mit den Stimmen der Ampelfraktionen beschlossene und am 13. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündete Wahlrechtsreform verstößt meiner Meinung nach gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit sowie gegen das Demokratie- und Bundesstaatsprinzip
Leider wurde der Antrag 20/4886 der CDU/CSU-Fraktion nicht verabschiedet, sondern an die zuständigen Ausschüsse verwiesen
Wir als CDU/CSU werden diesen Prozess aktiv begleiten und bleiben laufend mit der Thematik befasst.
Meine Aussage in diesem Interview war weder eine „Herabwürdigung“, noch eine persönliche Beleidigung oder Diffamierung
Es erfolgt alles auf Basis einer über den Planungsverband getroffenen Einigung.