Sehr geehrter Herr Hahn, weshalb möchte die CDU/CSU die AfD nicht vom Verfassungsgericht prüfen lassen? Wie stehen Sie mit Ihrem politischen Gewissen persönlich dazu?
Sehr geehrter Herr Hahn,
die AfD auf Verfassungsmäßigkeit zu prüfen stellt sich in Anbetracht der hiesigen Ereignisse und dem neuen Gutachten der GFF zunehmend als moralische Pflicht dar. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags und Sie als CSU-Abgeordner im Besonderen haben die große Verantwortung, Land und Bürger vor einem erneuten Verfall in historisch schreckliche Zeiten zu bewahren. Nicht umsonst haben die Urväter und -mütter des Grundgesetzes diese Möglichkeit vorgesehen: Um der Demokratie eine Waffe gegen den Wolf im Schaafspelz mit auf den Weg zu geben.
Einige aus Ihrer Partei sagen, ein Verbotsverfahren hätte keinen Erfolg. Viele Experten sehen das anders.
Weshalb greifen Sie der juristischen Einschätzung des Bundesverfassungsgerichtes vorweg?
Weshalb gebieten Sie dem politischen Rechtsradikalismus in Deutschland nicht Einhalt?
Halten Sie als verantwortlicher Politiker die AfD nicht für verfassungswidrig oder zumindest für prüfwürdig?
Sehr geehrter Herr W.,
für mich steht außer Frage, dass wir rechtsextremistischen und verfassungsfeindlichen Bestrebungen entschieden entgegentreten müssen. Gerade deshalb muss auch die Frage eines möglichen Parteiverbots mit größter Sorgfalt behandelt werden.
Dabei greifen wir einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts keineswegs vor. Ein Parteiverbotsverfahren setzt zunächst voraus, dass einer der hierzu berechtigten Verfassungsorgane einen entsprechenden Antrag stellt. Vor einer solchen Entscheidung muss geprüft werden, ob die hohen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Verbot mit hinreichender Aussicht auf Erfolg nachgewiesen werden können.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet die AfD weiterhin als rechtsextremistischen Verdachtsfall. Zugleich hat das Verwaltungsgericht Köln dem BfV in einem Eilverfahren untersagt, die Gesamtpartei vorläufig als gesichert rechtsextremistisch einzustufen. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus. Diese rechtliche Lage zeigt aus meiner Sicht gerade, weshalb sorgfältige Prüfung notwendig ist.
Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass wir politischen Rechtsextremismus hinnehmen. Im Gegenteil: Sicherheitsbehörden müssen verfassungsfeindliche Bestrebungen konsequent beobachten und verfolgen. Politisch müssen wir die AfD zugleich inhaltlich stellen. Sie bietet aus meiner Sicht keine tragfähigen Lösungen für die Herausforderungen unseres Landes, sondern setzt auf Polarisierung und eine Politik, die Deutschland wirtschaftlich, gesellschaftlich und außenpolitisch schaden würde.
Ob die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Parteiverbotsverfahren tatsächlich erfüllt sind, muss auf einer belastbaren Tatsachen- und Rechtsgrundlage entschieden werden. Ein vorschnell eingeleitetes und anschließend gescheitertes Verbotsverfahren würde der AfD am Ende eher nutzen als schaden.
Für uns als CSU bleibt deshalb entscheidend, die AfD politisch konsequent zu bekämpfen und dadurch das Vertrauen in uns zu stärken.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Hahn MdB

