Wie gedenken Sie die Bürger zu schützen, wenn das Informationsfreiheitsgesetz eingeschränkt werden soll?
Wie sollen Korruptionsskandale und Steuerverschwendung aufgedeckt werden, wenn die Regierung keine Auskunft mehr erteilen muss?
Was ist der Hintergrund für diesen Rückschritt in unseren Bürgerrechten?
Sehr geehrte Frau von. P.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen und dafür, dass Sie Ihre Bedenken hinsichtlich möglicher gesetzgeberischer Anpassungen des Informationsfreiheitsgesetzes zum Ausdruck bringen.
Aus Sicht der CSU im Deutschen Bundestag ist das Informationsfreiheitsgesetz eine wichtige Errungenschaft des demokratischen Rechtsstaates. Es trägt dem Grundsatz eines transparenten Staates Rechnung. Transparenz schafft Legitimation für staatliches Handeln und ist zugleich eine wichtige Voraussetzung für demokratische Kontrolle. Dementsprechend kommt dem Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Zugang zu Informationen des öffentlichen Sektors eine hohe Bedeutung zu.
Gerade mit Blick auf Ihre Frage nach der Aufdeckung von Korruption, Steuerverschwendung oder sonstigen Missständen ist für mich klar: Staatliches Handeln muss auch künftig wirksam kontrolliert und nachvollzogen werden können. Informationszugangsrechte leisten hierzu einen wichtigen Beitrag.
Gleichzeitig gilt Transparenz nicht unbegrenzt. Es gibt berechtigte Schutzinteressen des Staates, etwa beim Schutz von Geheimnissen oder der Funktionsfähigkeit staatlicher Institutionen, die in bestimmten Fällen Ausnahmen vom Transparenzgrundsatz erforderlich machen können. Etwaige gesetzgeberische Anpassungen des Informationsfreiheitsgesetzes müssen sich deshalb in diesem Spannungsfeld bewegen und die unterschiedlichen Interessen in einen angemessenen Ausgleich bringen.
Kurzum: Wir als CSU im Deutschen Bundestag werden uns auch künftig dafür einsetzen, dass dem Transparenzgebot und dem Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Informationszugang ausreichend Rechnung getragen wird. Eine Reform darf nicht dazu führen, dass notwendige demokratische Kontrolle oder die Aufdeckung von Missständen erschwert wird.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Hahn MdB

