Das Konzept sicherer Herkunftsstaaten ist seit zwei Jahrzehnten fester Bestandteil des Asylrechts und wird sowohl vom Grundgesetz als auch von der EU-Asylverfahrensrichtlinie anerkannt. Dennoch möchte ich betonen, dass die Genfer Flüchtlingskonvention das Konzept sicherer Herkunftsstaaten nicht kennt.
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