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Antwort 25.01.2023 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Aktuell ist eine doppelte Staatsbürgerschaft bei Einbürgerung nicht zulässig, nach derzeitiger Rechtslage müsste Sie für die Einbürgerung in Deutschland Ihre alte Staatsangehörigkeit zuvor aufgegeben haben.

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Antwort 26.01.2023 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass es nicht zu meinen Aufgaben als Bundestagsabgeordnete gehört, etwaige Personen oder Gruppierungen auf einem Spektrum einzuordnen.

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Antwort 25.01.2023 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Da das Grundgesetz abschließend regelt, bei welchen Gesetzen die Zustimmung erforderlich ist, und bei welchen nicht, handelt es sich bei der aktuellen Novelle des Staatsangehörigkeitsrechts klar um den Fall des Einspruchgesetzes.

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Antwort 26.01.2023 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Im Rahmen dieser Novelle ist bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit die Möglichkeit zur Beibehaltung der ursprünglichen Staatsangehörigkeit (auch für Bosnien-Herzegowina) geplant.

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Antwort 01.11.2022 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ziel ist es, bis Ende dieses Jahres mit dem Gesetzgebungsverfahren zu beginnen.

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Antwort 15.11.2022 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wir arbeiten bereits mit Hochdruck daran, das Gesetz sobald wie möglich auf den Weg zu bringen und bitten Sie daher noch um etwas Geduld. Geplant ist Ende dieses Jahres mit dem Gesetzgebungsverfahren zu beginnen.