Für die Bundesregierung hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig die Haltung klar formuliert: Eine anlasslose Chatkontrolle müsse in einem Rechtsstaat tabu sein.
Ich halte diese allerdings so nicht für beantwortbar, da es auch bei den Empfehlungen der Rentenkommission nicht darum geht, rein statistisch das Renteneintrittsalter an eine gestiegene Lebenserwartung zu koppeln, sondern auch um die Frage der besonderen individuellen Belastungen im Berufsleben.
Es obliegt Ihnen selbstverständlich für sich selbst zu entscheiden, ob die Landesregierung Ihre Interessen umsetzt, allerdings halte ich eine solche pauschale Beurteilung der Interessen aller Wähler für wenig sachgemäß.
Die derzeitige Haushaltslage des Landes Hessen ist äußerst prekär. Schon für das Haushaltsjahr 2025 musste das Land Kürzungen in Höhe von ca. 1,75 Milliarden Euro vornehmen.
Dies ist bisher in Deutschland nicht umgesetzt und auch die Rechtsprechung ist bisher nicht einheitlich.
Das Quorum auf Landesebene ist deutlich zu hoch. Statt Amtseintragung sollte auch in Hessen freie Unterschriftensammlung möglich sein.

