Esther Kalveram , Landtagsabgeordnete Kassel - Ost
Esther Kalveram
SPD
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Frage von Nils S. •

Warum soll die Finanzierung der Hochschulen gekürzt werden ? Bildung ist der wichtigste Bestandteil eines Landes ohne Rohstoffe. Die Wirtschaft lebt und profitiert von Innovation und Forschung.

Esther Kalveram , Landtagsabgeordnete Kassel - Ost
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.;

vielen Dank für Ihre Frage. Die derzeitige Haushaltslage des Landes Hessen ist äußerst prekär. Schon für das Haushaltsjahr 2025 musste das Land Kürzungen in Höhe von ca. 1,75 Milliarden Euro vornehmen. Der Grund liegt schlicht und einfach in der derzeit schwachen wirtschaftlichen Lage Deutschlands. Dadurch entwickeln sich die Steuereinnahmen schwächer als erwartet. Der landesweite Konsolidierungsdruck ist sehr hoch. Der Gesamthaushalt des Landes steht akut und mittelfristig vor großen finanziellen Herausforderungen. Mit der Mai-Steuerschätzung 2025 haben sich die Vorzeichen weiter verschlechtert. Das Land ist dementsprechend zu erheblichen Einsparmaßnahmen gezwungen. Auch in 2026 und 2027 muss das Land ein strukturelles Defizit ausgleichen, sodass weiterhin erheblicher Konsolidierungsbedarf besteht. Im Ergebnis werden alle Ressorts erhebliche Konsolidierungsbeiträge leisten müssen. Leider auch die hessischen Hochschulen. Uns Sozialdemokraten fällt das nicht leicht. Uns liegt Bildung sehr am Herzen, aber leider zwingt uns die wirtschaftliche Lage in 2026 und 2027 zu Kürzungen, auch im Bildungsbereich, um den Landeshaushalt verfassungsgemäß aufstellen zu können. Allerdings stellen wir deutlich klar, dass die Hochschulen kein Sonderopfer erbringen müssen und im Rahmen der Konsolidierung des Landeshaushalts nicht gegenüber anderen Teilen der Landesverwaltung schlechter gestellt werden sollen. Wir schließen auch eindeutig die Einführung von Studiengebühren aus. Die wird es mit der SPD nicht geben. Das ist die derzeitige Ausgangslage bei den Verhandlungen von Land (Wissenschaftsministerium) und den Hochschulen zum hessischen Hochschulpakt 2026-2031, der die Finanzierung der Hochschulen regelt. Gemeinsames Ziel der Landesregierung ist es aber, den absehbaren Konsolidierungszeitraum 2026 und 2027 möglichst schonend zu überbrücken und den Hochschulen im Anschluss einen fixen und substanziellen Aufbaupfad der Finanzierung bis zum Ende des neuen Hochschulpakts in 2031 vertraglich zu garantieren. Insbesondere soll die auskömmliche Finanzierung des Hochschulpersonals ermöglicht werden (Ausgleich von Tarifsteigerungen) sowie ein moderater Aufwuchs der sonstigen Mittel (auch als Kompensation für die Einsparmaßnahmen in 2026 und 2027). Mit einer einmaligen Verlängerung des Paktzeitraums auf sechs Jahre, statt wie vorher fünf Jahre (zuletzt 2021-2025), macht die Landesregierung den Hessischen Hochschulen auch den Vorschlag, schon zum Paktabschluss ein weiteres Jahr Planungssicherheit und damit Verlässlichkeit herzustellen durch die Verlängerung des Paktes um ein prognostiziert wirtschaftlich stärkeres Jahr.

Mit freundlichen Grüßen

Esther Kalveram, MdL

 

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