Portrait von Esra Limbacher
Esra Limbacher
SPD
100 %
12 / 12 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Patrik B. •

Sehr geehrter Herr Limbacher, steigen die Lebenshaltungskosten für Abgeordnete und Bürgergeldempfänger unterschiedlich ?MfG Patrik B.

Wie rechtfertigen Sie und alle Abgeordneten der Koalition die automatische Anpassung Ihrer steuerfreien Aufwandspauschale an die Lebenshaltungskosten, wogegen nun zum zweiten Mal von Ihnen eine Nullrunde für Bürgergeldempfänger beschlossen wurde?

Weil Zitat:Es gibt keine Bürgergeld-Erhöhung im Jahr 2026. Der Grund dafür ist die Inflation, welche zuletzt geringer ausfiel.

https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/jetzt-offiziell-keine-buergergeld-erhoehung-fuer-das-jahr-2026/

Wieso wird dann Ihre steuerfreie Aufwandspauschale automatisch an die steigenden Lebenshaltungskosten angepasst?

https://www.bundestag.de/abgeordnete/mdb_diaeten/1334e-260800

Portrait von Esra Limbacher
Antwort von SPD

Lieber Herr B.

vielen Dank für die Frage, die ich sehr gut verstehe, weil es sich auf den ersten Blick nicht ableiten lässt, warum hier unterschiedliche Anpassungen erfolgen. Betrachtet man die beiden Leistungen genauer, fällt aber auf, dass sie sehr unterschiedliche Kosten abdecken sollen.  

Die steuerfreie Kostenpauschale für die Abgeordneten soll diejenigen Kosten abdecken, die durch die Ausübung des Mandats entstehen. Hierbei handelt es sich um berufliche Kosten, wie sie auch in jedem Unternehmen bezahlt werden würden. Hierzu zählen Ausgaben für die Einrichtung und Unterhaltung eines oder mehrerer Wahlkreisbüros, für Fahrten im Wahlkreis und für die Wahlkreisbetreuung insgesamt. Aus der Kostenpauschale bestreiten wir Abgeordnete auch die Kosten für eine Unterkunft in Berlin. Da diese Kosten mit der Inflation steigen, wird die Kostenpauschale jährlich anhand des Verbraucherpreisindexes (VPI) angepasst.

Im Gegensatz dazu wird die Höhe des Regelbedarfs auf Grundlage der sogenannten "regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben" ermittelt. Diese decken einen ganz andern "Warenkorb" ab, als die Kostenpauschale für Abgeordnete. Einen guten Überblick bietet diese Darstellung des Instituts Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen: https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Sozialstaat/Datensa… Der große Unterschied zwischen den regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben und der Kostenpauschale für Abgeordnete (bzw. dem VPI) sind die Wohn- und Energiekosten, die für Bürgergeldbeziehende vom Staat übernommen werden, während Abgeordnete steigende Mieten und Energiekosten aus der Pauschale bestreiten. Wenn die Preise für solche Sachausgaben stärker steigen, als die regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben, rechtfertigt dies eine unterschiedliche Anpassung. 

Mit der Einführung des Bürgergeldes (2023) wurden auch die zu damaliger Zeit extrem steigenden Lebenshaltungskosten und Energiepreise berücksichtigt. Bei der jährlichen Fortschreibung der Regelbedarfe wird seitdem neben der Preis- und Lohnentwicklung zusätzlich die aktuelle Inflation berücksichtigt, was zu der Erhöhung der Regelsätze führte. Da die Inflation aber inzwischen gesunken ist, hätten die Regelsätze bereits für 2025 wieder sinken müssen. Auch für 2026 liegt der errechnete Betrag für Alleinstehende mit 557 Euro unter dem Betrag von 563 Euro, der aber nach der Besitzschutzregelung nicht abgesenkt werden darf (vgl. Regelbedarfe 2026 | Bundesregierung). 

Ich hoffe, dass ich mit dieser Antwort grundliegende Unterschiede erklären konnte. Vernachlässigt habe ich statistische Effekte und politische Abwägungen, die auch Einfluss nehmen können. Da aber beide Leistungen (auch aufgrund von sehr klaren Gerichturteilen zur Grundsicherung) weitgehend automatisiert erhöht werden, ist es wichtig den fundamentalen Unterschied zu verstehen. 

Mit freundlichen Grüßen 

Esra Limbacher

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Esra Limbacher
Esra Limbacher
SPD

Weitere Fragen an Esra Limbacher