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Dutka
Der nächste entscheidende Schritt liegt nun beim Verwaltungsgericht Köln. Dieses wird prüfen, ob die Feststellung des Bundesamtes für Verfassungsschutz eine hinreichende Grundlage für ein mögliches Verbotsverfahren darstellt. Erst auf dieser Grundlage kann politisch entschieden werden, ob ein entsprechender Antrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt werden sollte.
Die SPD-Fraktion im Bundestag setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dieses Unrecht aufzuarbeiten. Die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Finanzkriminalität ist für uns ein zentrales Anliegen – das gilt insbesondere auch für die Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals. Deshalb ist dieses Thema auch im Koalitionsvertrag besonders hervorgehoben worden.
Als SPD-Fraktion ist uns sehr bewusst, dass das zivilgesellschaftliche Engagement gemeinnütziger Organisationen für die Funktionsfähigkeit unserer Demokratie unverzichtbar ist. Angriffe auf dieses Engagement müssen unterbunden werden. Die rechtliche Zulässigkeit des politischen Engagements von gemeinnützigen Organisationen muss deshalb klar geregelt werden.
Als SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag beobachten wir die Entwicklungen der AfD mit größter Sorge. Das Verbotsverfahren setzt eine enorme Beweislast voraus.