(...) Auch fallen jegliche Plattformen aus dem Anwendungsbereich, deren Hauptzweck es gerade nicht ist, große Mengen an urheberrechtlich geschützten Werken zugänglich zu machen. Nicht betroffen sind daher Diskussionsforen auf Blogs oder kommerziellen Nachrichtenseiten oder kleine soziale Netzwerke, deren Hauptzweck nicht der Austausch urheberrechtlich geschützter Werke ist. (...)
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