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Elisabeth Winkelmeier-Becker
CDU
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Frage von Sven G. •

Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Sven G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker,
vor dem Hintergrund der anstehenden Bundestags habe ich zwei Fragen an Sie.

1. Seit 2019 sind Sie parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Über welche Kompetenzen im Bereich Wirtschaft und Energie verfügen Sie als ehemalige Richterin an einem Landgericht, die Sie zur Ausübung dieses Postens qualifizieren?

2. Im Umfeld der Katholischen Kirche kam es in der Vergangeheit vermehrt zu Vorwürfen hinsichtlich sexuellem Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB). Diesen Vorwürfen geht die Katholische Kirche mehr oder weniger gut selber nach.
Warum erfolgt eine entsprechende Strafverfolgung nicht durch die zuständigen Stellen (Staatsanwaltschaft, Polizei) des Staates?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Gundlach,

Für meine Aufgaben als Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie sind zwei Voraussetzungen maßgeblich: das Vertrauen der Wähler, die mich bisher vier mal als direkt gewählte Abgeordnete gewählt haben, und das Vertrauen der Bundeskanzlerin, die mich persönlich als PSt‘in benannt hat. Dabei dürfte eine maßgebliche positive Rolle gespielt haben, dass ich nach zwei ziemlich guten juristischen Staatsexamen viele Jahre Berufs- und auch Lebenserfahrung als Zivil- und Familienrichterin und u.a. als rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin meiner Fraktion gesammelt habe.

Zur zweiten Frage wenden Sie sich bitte an die von Ihnen erwähnten zuständigen Stellen. Es ist gut, dass die katholische Kirche die Akten zu den aktuellen Fällen den Staatsanwaltschaften von sich aus zur Verfügung stellt.

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Winkelmeier-Becker

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