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Elisabeth Winkelmeier-Becker
CDU
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Frage von Norbert D. •

Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Norbert D. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker,

wollen Sie folgende Petition an den Deutschen Bundestag, "Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufheben" unterstützen?

"Die Verjährungsfrist von sexuellen Gewaltverbrechen im Zivilrecht schützt die Täter, denn die Opfer können erst viele Jahrzehnte später über die Verbrechen sprechen. Sie müssen mit einer Verleumdungsklage rechnen, wenn sie nach der Verjährung ihr Schweigen brechen. Der Gesetzgeber macht sich mitschuldig an dem leidvollen Schweigen der Opfer. Er verhindert die Aufarbeitung der Verbrechen. Die bisherige Verjährungslogik verstößt gegen die Menschenrechte ..."

Mehr darüber und die Möglichkeit die Petition zu unterschreiben unter:

www.norbert.denef.com/petition

Das weiterleiten dieser e-Mail ist erwünscht!

Freundliche Grüße

Norbert Denef

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Denef,

das Petitionsrecht ist ein Recht der Bürger gegenüber dem Deutschen Bundestag; es ist nicht sinnvoll, dass sich Mitglieder des Bundestages, der Adressat des Anliegens ist, in dieser Funktion einer Petition anschließen. Im Bundestag befassen sich die Mitglieder des Petitionsausschusses mit dem Anliegen; diesem Ausschuss gehöre ich nicht an. Wenn der Petitionsausschuss zu dem Ergebnis kommt, dass ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, wird er dies an die zuständigen Gremien weiterleiten. Nachdem Sie den Weg einer Petition gewählt haben, empfiehlt es sich nach meinem Verständnis, die Stellungnahme des dafür zuständigen Gremiums abzuwarten.

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Winkelmeier-Becker

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