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Elisabeth Winkelmeier-Becker
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Frage von Conny K. •

Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Conny K. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker,

ich habe mir die Fragen von Herrn Rieder (zu den Problemen um die Psycho- Begutachtungen) sowie Ihre diesbezüglichen Antworten (1) durchgelesen. Danach kann ich nicht verstehen, weshalb Sie auf Fragen zu annehmbaren Berufs- Pflichten von Rechtsanwälten (nämlich die Beweisaufnahme durch Psych. Sachverständige sorgfältig zu begleiten z.B. durch persönliche Anwesenheit) lediglich mit Hinweis auf die Rechtsbehelfsbelehrung gem. ZPO antworten.

Bitte erklären Sie mir:
Existieren anwaltliche Berufspflichten nicht unabhängig von der ZPO und müßte ein sorgfältig arbeitender -vom Mandanten bezahlter- Anwalt nicht aufgrund dessen bei der Beweiserhebung sehr wohl anwesend sein oder anderweitig für eine adäquate Kontrolle des konkreten Sachverständigenverhaltens sorgen?

Sie schreiben auch, die Regierungskoalition beabsichtige, "in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden die Qualität von Gutachten insbesondere im familiengerichtlichen Bereich" verbessern zu wollen.

Dazu habe ich diese Fragen:

1.) Welche Berufsverbände meinen Sie denn konkret?

2.) Welche Vertreter von Berufsverbänden haben sich denn Ihres Wissens bislang über die mangelnde Qualität von Psycho- Gutachten beschwert

a) im familienrechtlichen,

b) im strafrechtlichen Bereich und

c) in anderen Zusammenhängen (z.B. Beamtenrecht: Zwangsbegutachtungen hessischer Steuerfahnder und Polizisten) ?

Mit frdl. Grüßen

Conny Krystek

1)
http://www.abgeordnetenwatch.de/elisabeth_winkelmeier_becker-778-78578--f433768.html#q433768

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Krystek,

mir scheint, dass hier ein Missverständnis vorliegt: Eine etwaige Rechtsbehelfsbelehrung bezieht sich eben nur auf die Vorgaben des Gerichts und hat mit der Frage, was die etwaigen Pflichten des Anwaltes betrifft, die sich aus dem Mandatsverhältnis ergeben, nichts zu tun.

Zum Design der geplanten Regelungen zur Verbesserung der Qualität von Sachverständigengutachten wenden Sie sich bitte an das zuständige Bundesministerium für Recht und Verbraucherschutz.

Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker

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