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Elisabeth Winkelmeier-Becker
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Frage von Ulla S. •

Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Ulla S. bezüglich Jugend

Sehr geehrte Frau Winkelmeier

Wie sie sicher wissen ist seit 1969 der Sex mit Tieren in Deutschland nicht mehr unter Strafe gestellt
Das deutsche Strafrecht schützt die sexuelle Selbstbestimmung des Menschen. Ein Bestandteil unseres Rechtssystems ist die Zustimmung der Partner zur sexuellen Begegnung. Tiere dagegen sind sexuellen Übergriffen durch Menschen wehrlos und im rechtlichen Sinne schutzlos –ausgeliefert
Ein Tier, auf das der Missbrauchende seine sexuellen Bedürfnisse richtet, kann die möglichen Folgen (z.B. Genitalinfektionen, Erosionen der Schleimhäute etc.), welche diese Handlungen haben können, geistig nicht abschätzen. Seine Unterlegenheit liefert es an den Missbrauchenden aus: es kann sich weder verbal äußern noch seine Interessen gerichtlich durchsetzen. In seiner abhängigen Position ist es vollständig auf die Deutungen seines non-verbalen Verhaltens durch den Menschen angewiesen. Die Ausbeutung dieser unterlegenen, abhängigen Position des Tieres macht den sexuellen Missbrauch zum Akt der Gewalt.

Und um ihnen noch die Gefahren für Jugendliche und Kinder näher zu bringen, hier noch ein Link zu einem Forum, wo sogar 13 Jährige reinkönnen, um sich zu informieren, wie sie es anstellen müssen, wenn sie ihren Hund zum Sex missbrauchen,oder Nachbars Pferd auf der Koppel einen Besuch abstatten wollen, um auch dort Missbrauch zu begehen!
Hier der Link zu diesem Forum:
www.tlover.info
Meine Frage an Sie, warum ist es seit Jahren nicht möglich, bei all dem Einsatz von zahlreichen Tierschützern, das Gesetz dahingehend zu verändern, dass die Würde des Tieres wieder hergestellt wird!
Ich bitte sie inständig, bei Ihren bevorstehenden Wahlen, dieses veralterte Gesetz zu überprüfen und in ihr Wahlprogramm als ganz wichtigen Punkt aufzunehmen.
Ich versichere, dass Sie sehr viele Wählerstimmen dadurch gewinnen werden, da wir bei Facebook eine sehr große Gemeinde sind, die sich gegen dieses bestehende Gesetz ausspricht!

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Saure

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Saure,

Wie Sie richtig beschrieben haben, stand Sodomie bis zur „Großen Strafrechtsreform“ im Jahre 1969 gemäß § 175b StGB unter Strafe. Weiter galt in der Bundesrepublik Deutschland bis zu diesem Zeitpunkt aber auch die von den Nationalsozialisten 1935 verschärfte Gesetzgebung zur strafrechtlichen Verfolgung homosexueller Handlungen (§ 175 und § 175a StGB) fort.

Die Intention des Gesetzgebers war es, im Zuge der Liberalisierung des Sexualstrafrechts, Taten nur noch zu bestrafen, wenn durch sie ein anderer Mensch in seinen Rechtsgütern verletzt wurde. Dass eine Tat etwa als unmoralisch angesehen werden könnte, genügt seither nicht mehr. Infolgedessen wurden unter anderem Tatbestände wie Ehebruch, „Widernatürliche Unzucht“ (Sodomie) oder „Unzucht zwischen Männern“ abgeschafft.

Ein besonderer Respekt gegenüber der Privatsphäre des Menschen und der Verzicht auf Strafbarkeit der Sodomie bedeutet aber nicht, dass der von Ihnen angesprochene Tierschutz nicht mehr gewährleistet ist. Nach § 1 TierSchG darf „niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“. Und nach § 17 TierSchG wird derjenige, der „ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt“, sogar mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft. Damit sind die Tiere m.E. auch gegen Übergriffe in Zusammenhang mit Sodomie geschützt; zur früheren Rechtslage möchte ich nicht zurückkehren.

Derzeit steht eine Änderung des Tierschutzgesetzes auf der Tagesordnung, welche u.a. bei Themen wie Schenkelbrand, betäubungsloser Kastration von Ferkeln oder Zurschaustellen von Tieren Verbesserungen anstrebt. Dies sind m.E. wichtige Fortschritte zu mehr Tierschutz.

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Winkelmeier-Becker

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