„Wie rechtfertigen Sie es politisch und ökonomisch, dass der Großteil der staatlich finanzierten Rüstungsaufträge und -standorte seit Jahrzehnten in West- und Süddeutschland konzentriert ist?
Sehr geehrte Frau Kaiser,
große Rüstungsunternehmen wie Rheinmetall oder Airbus Defence sind historisch vor allem in west- und süddeutschen Bundesländern wie Bayern oder Baden-Württemberg angesiedelt, während ostdeutsche Länder wie Sachsen deutlich geringere industrielle Dichte im Verteidigungssektor aufweisen.
Großaufträge gehen naturgemäß häufig an etablierte Unternehmen mit vorhandenen Produktionskapazitäten – wodurch bestehende regionale Konzentrationen eher verstärkt als aufgebrochen werden.
Unabhängige Analysen dazu finden sich u. a. bei:
Bundesrechnungshof (Berichte zur Beschaffungspraxis)
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW, industrie- und verteilungspolitische Analysen)
Ist die aktuelle Vergabepraxis rein marktbasiert nachvollziehbar – oder besteht ein strukturelles politisches Versäumnis, wenn Milliarden an Steuermitteln regionale Ungleichgewichte weiter verstärken, statt sie auszugleichen?
Danke
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Vergabe von Aufträgen im Verteidigungsbereich unterliegt in Deutschland und auf europäischer Ebene rechtlichen Vorgaben. Maßgeblich sind insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) sowie – auf EU-Ebene – die Richtlinie 2009/81/EG über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit.
Grundsätzlich gilt: Öffentliche Aufträge sind wettbewerblich, transparent und diskriminierungsfrei zu vergeben. Maßgeblich sind Kriterien wie Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit, technische Eignung, Versorgungssicherheit und zeitliche Umsetzbarkeit. Eine gezielte regionale Steuerung von Rüstungsaufträgen allein zum Zweck des regionalen Strukturausgleichs wäre vergaberechtlich nicht zulässig.
Gleichzeitig ist es richtig, dass industrielle Strukturen historisch gewachsen sind. Große Rüstungsunternehmen verfügen über bestehende Produktionskapazitäten, zertifizierte Lieferketten, sicherheitsrechtliche Zulassungen und langjährige Erfahrung. Das wirkt sich faktisch auf Zuschlagsentscheidungen aus.
Eine aktive Strukturpolitik zugunsten einzelner Regionen kann daher nicht über das Vergaberecht erfolgen, sondern allenfalls über Instrumente außerhalb konkreter Beschaffungsverfahren – etwa durch Innovationsförderung, Ansiedlungsförderung oder Unterstützung von Zulieferstrukturen. In den vergangenen Jahren sind auch in ostdeutschen Bundesländern Investitionen im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich angestoßen worden, häufig im Bereich mittelständischer Zulieferer, Forschung oder spezialisierter Komponentenfertigung.
Rechtlich ist die Bundesregierung an eine wettbewerbliche und wirtschaftliche Vergabe gebunden. Eine bewusste Umverteilung von Verteidigungsaufträgen zur regionalen Angleichung wäre damit nicht vereinbar.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Kaiser

