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Edith Sitzmann
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Frage von Günther A. •

Frage an Edith Sitzmann von Günther A. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Sitzmann,

Grundlage der Volksabstimmung zum Finanzierungsanteil des Landes an Stuttgart 21 ist die Zusage der Landesregierung gewesen, den vereinarten Kostendeckel von 930 Mio Euro Landesanteil strikt einzuhalten. Ich gehe davon aus, dass ohne diese Zusage der Anteil der NEIN-Stimmen zum Ausstiegsgesetz deutlich geringer ausgefallen wäre.

Nun sind viele Menschen besorgt, wieviel diese Zusage tatsächlich wert sein wird, wenn die Bahn mit weitergehenden Kostenforderungen aufwarten wird. Dem Vernehmen nach soll das bereits auf der nächsten Sitzung des Lenkungskreises passieren. Ohnehin gibt es wohl niemand im Land, der nicht von eher erheblichen Kostensteigerungen im Baufortschritt ausginge. Die Komplexität des Vorhabens mit seinen unbestritten hohen Risiken, die Tatsache der teilweise noch nicht planfestgestellten Bauabschnitte und die durchgängigen Erfahrungen mit Kostenentwicklungen in anderen Großprojekten würden wohl jede gegenteilige Behauptung als naiv oder berechnend erscheinen lassen.

Sie wissen zudem, dass der Risikopuffer des vertraglich vereinbarten Kostenrahmens bereits weitgehend aufgebraucht ist, ohne dass überhaupt mit den Baumaßnahme wurde.

Wir müssen also davon ausgehen, dass dieser Fall X eintreten wird: der vertraglich festgelegte Kostenrahmen für S21 wird gesprengt - zugestandenermaßen schon in diesem Monat oder irgendwann später.

Meine Fragen an Sie:

1. Was wird die Landesregierung, was werden ihre VertreterInnen im Lenkungskreis konkret tun, wenn Fall X eintritt?

2. Wird Ihre Antwort auf Frage 1 vollkommen unabhängig davon ausfallen,

a) wann Fall X eintritt?;
b) wie hoch die zusätzliche Forderung ausfällt?
c) für welche Maßnahme(n) die zusätzliche Forderung gestellt wird?
d) wie sich der Koalitionspartner in dieser Frage verhält?
e) wie sich die anderen Vertragsparteien in dieser Frage verhalten?
f) mit welchen Konsequenzen die Bahn AG ggf. droht?

Für Ihre Antworten wäre ich Ihnen außerordentlich verbunden.

Mit freundlichen Grüßen
Günther Albrecht

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Albrecht,

vielen Dank für Ihre Fragen vom vergangenen Freitag.
Ich möchte Ihnen an dieser Stelle versichern, dass der Kostendeckel steht. Wir in der Landtagsfraktion haben dazu im Dezember vergangenen Jahres, also nach der Volksabstimmung, erneut einen Grundsatzbeschluss gefasst, den Sie hier einsehen können:
http://www.bawue.gruene-fraktion.de/cms/themen/dok/399/399749.wie_geht_es_jetzt_mit_stuttgart_21_weite.html

Zudem gibt es einen Beschluss des Ministerrates des Landes Baden-Württemberg, der sich eindeutig für einen Einhaltung des Kostendeckels ausspricht. Dies bedeutet sowohl die Grünen, wie auch die SPD Mitglieder der Landesregierung haben dem zugestimmt. Darüber hinaus möchte ich Sie auch auf unserer Koalitionsvertrag verweisen, indem wir gemeinsam mit der SPD ebenso für eine Einhaltung des Kostendeckels aussprechen. Sie finden die entsprechende Seite 30 des Koalitionsvertrages:
http://gruene-bw.de/fileadmin/gruenebw/dateien/Koalitionsvertrag-web.pdf

Weder ich, noch ein Mitglied meiner Fraktion sind im Lenkungskreisvertreten. Daran beteiligt ist das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur. Der Minister für Verkehr und Infrastruktur Winfried Hermann trägt den Beschluss des Ministerrates zum Kostendeckel mit und hat sich dazu ja bereits mehrfach in den Medien geäußert. Welche konkreten Maßnahmen das Ministerium in dem von Ihnen geschilderten Fall plant kann ich Ihnen nicht sagen. In diesem Fall müssten Sie sich direkt an das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur wenden.

Sicherlich werden Sie verstehen, dass ich mich zu möglichen Äußerungen und Verhaltensweisen der SPD oder auch der Bahn im Fall des Eintreffen von x nicht äußern kann, da ich leider nicht sagen kann, wie diese sich in einem möglichen Szenario Verhalten würden.

Mit freundlichen Grüßen
Edith Sitzmann