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Eckhard Pols
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Frage von Simon T. •

Frage an Eckhard Pols von Simon T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Pols,

als Mitglied des bürgerlichen Lagers stelle ich mit Bestürzung (diplomatisch formuliert) fest, dass das Gesetz zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft den Bundesrat passiert hat. Damit werden elementare Grundrechte nach US-amerikanischem Vorbild ausgehebelt.

Meine Existenz als Internetunternehmer hängt von der Integrität meiner Grundrechte ab.

Ab 1.7.2013 erhalten staatliche Organe Zugriff auf meine persönlichen Daten (Passwörter, IP-Adressen, Emailverkehr, Telefonate usw.) bereits dann, wenn ich eine Ordnungswidrigkeit begehe. Das heißt, dass es dem Staat erlaubt ist, mich zum vollumfänglich gläsernen Menschen zu machen, sobald ich auch nur ein einziges Ticket für Falschparken bekomme.

Artikel 19 Absatz 2 Grundgesetz lautet:
"In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden."

Das Bundesverfassungsgericht hat schon in 2008 verfügt (BVerfG, 1 BvR 370/07 vom 27.2.2008, Absatz-Nr. (1 - 333):
"Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme."

Das neue Gesetz verstößt gegen

- Artikel 2 Grundgesetz (Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit)
- Das Recht die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)
- Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz (politische Einstellung)
- Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz (freie Meinungsäußerung, Informationsfreiheit)
- Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz (Pressefreiheit, Informationsfreiheit)
- Artikel 9 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz (Vereinigungen zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen bilden dürfen, "Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.")
- Artikel 13 Absatz 1 Grundgesetz (Unverletzlichkeit der Wohnung)

Warum vernichten Sie meine Grundrechte?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Twarok,

vielen Dank für Ihr politisches Interesse. Bitte entschuldigen Sie, da ich erst heute auf Ihre E-Mail antworte.
Der Innenausschuss hat grünes Licht für die geplante Neuregelung der Bestandsdatenauskunft gegeben. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP sowie der oppositionellen SPD-Fraktion verabschiedete das Gremium einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung in modifizierter Fassung. Dagegen stimmten die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.
Mit dem Gesetzesvorhaben sollen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden. Das Gericht hatte mit seinem Beschluss vom 24. Januar vergangenen Jahres laut Bundesinnenministerium die bisherigen Regelungen für die Bestandsdatenauskunft nur noch übergangsweise bis längstens zum 30. Juni 2013 für anwendbar erklärt. Die Bestandsdatenauskunft stelle jedoch ein unverzichtbares Ermittlungsinstrument für Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden dar, weshalb eine gesetzliche Neuregelung erforderlich sei.
Die Bestandsdatenauskunft ist den Angaben zufolge bislang in Paragraph 113 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) geregelt. Diese Vorschrift verpflichtet Telekommunikationsanbieter, den jeweils zuständigen Stellen Auskunft zu den bei ihnen gespeicherten Kundendaten zu geben, wenn dies für die Verfolgung von Straftaten, die Gefahrenabwehr oder die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes oder der Länder erforderlich ist. Bestandsdaten sind dabei laut Ministerium in erster Linie Name und Anschrift sowie weitere Kontaktdaten des Inhabers eines Telekommunikationsanschlusses. Es fallen den Angaben zufolge aber auch die Zugangsdaten wie die Handy-PIN-Nummer darunter. Nicht zu den Bestandsdaten zählten die sogenannten Verkehrsdaten, also die erst bei der eigentlichen Telekommunikation anfallenden Verbindungsdaten.
Die Neuregelungen beschränken sich laut Ministerium „auf die Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, ohne dabei neue Befugnisse für Strafverfolgungs- oder Sicherheitsbehörden zu schaffen“. Hierzu sollen in Paragraf 113 TKG künftig nur noch die datenschutzrechtliche Übermittlungsbefugnis für die Telekommunikationsanbieter sowie Verfahrensfragen geregelt werden. Die eigentlichen Erhebungsbefugnisse seien nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts abhängig vom Anfragezweck jeweils spezifisch zu regeln. Daher sollen in die Strafprozessordnung sowie in die Fachgesetze für die Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden des Bundes jeweils eigenständige Befugnisse zur Erhebung der Bestandsdaten bei den Dienstanbietern eingefügt werden.
Mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und FDP verabschiedete der Ausschuss einen gemeinsamen Änderungsantrag der Koalition und der Sozialdemokraten, mit dem unter anderem die Notwendigkeit einer richterlichen Zustimmung bei heimlichen Datenzugriffen sowie Benachrichtigungspflichten geregelt wird.
Die CDU/CSU-Fraktion sprach von einem Kompromiss, mit dem die Koalition und die SPD eine „bemerkenswert gute Lösung“ gefunden hätten. So sei sichergestellt, dass kein heimlicher Zugriff auf Daten ohne richterlichen Beschluss erfolge.
Die SPD-Fraktion betonte, sie könne dem Gesetz zustimmen, weil der ursprüngliche Entwurf in den Verhandlungen wesentlich verbessert worden sei. Bei allen heimlichen Maßnahmen müsse es einen Richtervorbehalt geben.
Die FDP-Fraktion wertete die Vorlage als „guten Kompromiss“. Dabei habe man mit dem Änderungsantrag „rechtsstaatliche Hürden eingezogen“, die über den Regierungsentwurf hinausgingen.
Die Fraktion Die Linke bemängelte, bei der vorgesehenen Benachrichtigungspflicht gebe es viel Ermessensspielraum. Auch halte sie den Richtervorbehalt für nicht hinreichend geregelt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte, das ursprüngliche Gesetz werde „verschlimmbessert“ und das Ergebnis erneut vor dem Bundesverfassungsgericht landen. Die geplante Benachrichtigungspflicht sei „löchrig wie ein Schweizer Käse“.

Mit freundlichen Grüßen

Eckhard Pols MdB