Fragen und Antworten


Die derzeit im EU-Rat diskutierten Vorschläge gehen jedoch über dieses Ziel deutlich hinaus: Sie würden Anbieter digitaler Kommunikationsdienste verpflichten, die private Kommunikation ihrer Nutzenden massenhaft und anlasslos zu durchsuchen.

Den wiederholt durch die Partei BSW geäußerten Vorwurf, der Wahlprüfausschuss würde zu langsam arbeiten und Dinge verschleppen, weisen wir entschieden zurück. Der Wahlprüfausschuss hat diese Legislatur bereits einige Einsprüche bearbeitet und die Empfehlungen dem Bundestag zum Beschluss zugeleitet.

Abstimmverhalten
Über Konstantin von Notz
Konstantin von Notz schreibt über sich selbst:

Seit 2009 Mitglied des Bundestages und des Innenausschusses. 2009 bis 2013 Sprecher für Innenpolitik und Sprecher für Netzpolitik, Obmann in der Enquete-Kommission „Internet und Digitale Gesellschaft“. 2013 bis 2025 stellvertretender Fraktionsvorsitzender. 2013 bis 2017 Obmann im 1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode „NSA/BND“ und Sprecher für Religionspolitik. 2017 bis 2021 stellvertretendes Mitglied im 1. Untersuchungsausschuss der 19. Wahlperiode „Berliner Breitscheidplatz“. Seit 2017 Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr). Bis 2021 stellvertretender Vorsitzender, 2021 bis 2025 Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums und ordentliches Mitglied im gemeinsamen Ausschuss von Bundestag und Bundesrat (Art. 53a GG).