Deshalb haben wir uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken ausschließlich in behördlich zugelassenen und kontrollierten Geschäften und in den ländlichen Regionen in den Apotheken zu ermöglichen.
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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