Portrait von Domenic Fabian Gehrmann
Antwort von Domenic Fabian Gehrmann
Volt
• 18.08.2021

Bei Volt sind wir der Ansicht, dass sämtliche Arzneimittel einschließlich der Homöopathie erst hinsichtlich Wirksamkeit und Unbedenklichkeit nach allgemeinen wissenschaftlichen Kriterien belegt werden müssen, bevor Sie unter die Leistungsübernahme der Krankenkassen fallen dürfen.

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