Gerne verweise ich Sie auf den Artikel des SPIEGEL
Die Bundestagspräsidentin hat Ihren Fehler sehr schnell korrigiert. Werfen Sie gerne einen Blick in die Mediathek.
Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich weiterhin dafür stark machen, dass die zuständige Ministerin Karin Prien kurzfristig ein Konzept für die rechtssichere Ausgestaltung einer Fortsetzung des Fonds vorlegt
Ihre Frage muss ich klar mit Nein beantworten. Gerne verweise ich Sie dazu auf meine letzten Interviews.
Der Zugang zu einer notwendigen Therapie darf nicht zu einer finanziellen Überforderung führen.
Die vorgesehenen Befugnisse greifen nur bei konkreten Gefahrenlagen und unter strengen Voraussetzungen: richterlicher Beschluss, schwere Gefahr für Leib und Leben, enge Kontrollen. Das unterscheidet sich grundlegend von der EU-Chatkontrolle, die auf eine allgemeine Durchleuchtung aller Bürger zielen würde – ohne Verdacht oder konkrete Gefahr.

