Wie vereinbaren Sie Ihre Ablehnung der EU-Chatkontrolle mit dem Bundespolizeigesetz-Entwurf, der präventive Quellen-TKÜ und Zugriffe auf verschlüsselte Kommunikation vorsieht?
Am 14. Oktober 2025 erklärten Sie hier auf Abgeordnetenwatch, anlaßlose Kommunikationsüberwachung müsse in einem Rechtsstaat tabu sein und Deutschland werde keiner Aufweichung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zustimmen.
Nur kurz darauf beschloss die Bundesregierung – mit Beteiligung der SPD – den Entwurf des neuen Bundespolizeigesetzes. Dieses sieht Befugnisse zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und zur präventiven Datenerhebung auch ohne konkreten Tatverdacht vor.
Damit entsteht der Eindruck, dass Grundrechte auf EU-Ebene rhetorisch verteidigt, auf nationaler Ebene aber faktisch aufgeweicht werden.
Wo ziehen Sie persönlich die Grenze zwischen legitimer Gefahrenabwehr und dem unantastbaren Schutz privater Kommunikation gem. Grundgesetz?