Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Dirk Wiese
SPD
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Frage von Michael S. •

Wie vereinbaren Sie Ihre Ablehnung der EU-Chatkontrolle mit dem Bundespolizeigesetz-Entwurf, der präventive Quellen-TKÜ und Zugriffe auf verschlüsselte Kommunikation vorsieht?

Am 14. Oktober 2025 erklärten Sie hier auf Abgeordnetenwatch, anlaßlose Kommunikationsüberwachung müsse in einem Rechtsstaat tabu sein und Deutschland werde keiner Aufweichung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zustimmen.

Nur kurz darauf beschloss die Bundesregierung – mit Beteiligung der SPD – den Entwurf des neuen Bundespolizeigesetzes. Dieses sieht Befugnisse zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und zur präventiven Datenerhebung auch ohne konkreten Tatverdacht vor.

Damit entsteht der Eindruck, dass Grundrechte auf EU-Ebene rhetorisch verteidigt, auf nationaler Ebene aber faktisch aufgeweicht werden.

Wo ziehen Sie persönlich die Grenze zwischen legitimer Gefahrenabwehr und dem unantastbaren Schutz privater Kommunikation gem. Grundgesetz?

Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr S.

Vielen Dank für Ihre Frage. Ich verstehe die Sorgen hinsichtlich des Schutzes privater Kommunikation sehr gut.

Zunächst möchte ich klarstellen: Die SPD-Fraktion lehnt anlasslose Massenüberwachung und jegliche Form einer allgemeinen und anlasslosen Chatkontrolle entschieden ab. Eine solche Überwachung ohne konkreten Anlass wäre mit unserem Grundgesetz wohl kaum vereinbar.

Das neue Bundespolizeigesetz verfolgt einen anderen Ansatz. Ziel ist es, ein fast 30 Jahre altes Gesetz an heutige Herausforderungen anzupassen – etwa bei Schleuserkriminalität, Extremismus und Terrorabwehr. Die vorgesehenen Befugnisse greifen nur bei konkreten Gefahrenlagen und unter strengen Voraussetzungen: richterlicher Beschluss, schwere Gefahr für Leib und Leben, enge Kontrollen. Das unterscheidet sich grundlegend von der EU-Chatkontrolle, die auf eine allgemeine Durchleuchtung aller Bürger zielen würde – ohne Verdacht oder konkrete Gefahr.

Sicherheitsbehörden müssen handlungsfähig bleiben, um reale Gefahren abzuwehren. Gleichzeitig darf dies nicht zulasten der Grundrechte gehen. Im parlamentarischen Verfahren wird die SPD-Bundestagsfraktion auf die Wahrung der rechtsstaatlichen Grundsätze achten – für einen Rechtsstaat, der Sicherheit und Freiheit gleichermaßen schützt.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Wiese

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