Die Bundesregierung hat das Dokument dem Bundespräsidenten zugeleitet.
Frage von Ivan S. • 22.03.2024
Antwort von Dirk Wiese SPD • 22.03.2024
Frage von Michael S. • 15.03.2024
Antwort von Dirk Wiese SPD • 15.03.2024
Gerne verweise ich Sie hierzu auf einen Beitrag von mir beim Vorwärts:
Frage von Ekaterina S. • 13.03.2024
Antwort von Dirk Wiese SPD • 14.03.2024
Das Prozedere ist wie folgt: Das beschlossene Gesetz wird zunächst gedruckt und dem Bundeskanzler sowie dem zuständigen Fachminister zur Gegenzeichnung zugeleitet. Anschließend erhält der Bundespräsident das Gesetz zur Ausfertigung.
Frage von frank d. • 13.03.2024
Antwort von Dirk Wiese SPD • 15.03.2024
Aber ehrlicherweise verweise ich auf meine bisherigen Antworten.
Frage von Manuela S. • 06.03.2024
Antwort von Dirk Wiese SPD • 07.03.2024
freue mich über ihr Interesse an meiner Arbeit und drücke Ihnen einfach mal beide Daumen.
Frage von Artsrun N. • 06.03.2024
Antwort von Dirk Wiese SPD • 16.03.2024
Nach der Abstimmung im Deutschen Bundestag im Januar 2024 sind im Gesetzentwurf noch ein paar wenige formale, nicht-inhaltliche Fehler im Text aufgefallen, die bei der Anfertigung der Urschrift durch das zuständige Bundesamt für Justiz redigiert wurden.