Warum sträubt sich das SPD geführte Finanzministerium den Entwurf zur amtsangemessenen Allimentation ins weitere Verfahren zu geben?
Sehr geehrter Herr Wiese,
seit mittlerweile mehr als 5 Jahren warten die Beamten des Bundes auf die Anpassung der Besoldung. Laut letzten Berichten liegt der Entwurf im Finanzministerium. Wann kann man nun damit rechnen das es weitergeht. Anfang November sollte der Entwurf eigentlich schon öffentlich gemacht werden...
Sehr geehrter Herr K.,
ich kann Ihre Verärgerung darüber, dass die mehrfach angekündigte Anpassung der Besoldung bis heute nicht erfolgt ist, nachvollziehen. Ich möchte die Gründe dafür im Folgenden kurz erläutern. Der in der vergangenen Legislaturperiode vom Kabinett am 6. November 2024 beschlossene Gesetzentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation unterfiel aufgrund der vorzeitigen Auflösung des 20. Deutschen Bundestages der Diskontinuität. Hintergrund der geplanten Neuregelung waren zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation aus dem Jahr 2020 (Beschlüsse 2 BvL 4/18 sowie 2 BvL 6/17 u.a. vom 4. Mai 2020). Das Bundesverfassungsgericht hatte in diesen Entscheidungen zum Besoldungsrecht der Länder Maßstäbe zur plausiblen und realitätsgerechteren Bestimmung der Mindestalimentation für die Besoldungsberechtigten konturiert und deren Auswirkungen auf das Besoldungsgefüge aufgezeigt.
Das Bundesministerium des Innern erarbeitet derzeit einen neuen Gesetzentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation beim Bund, der zudem das Tarifergebnis vom 6. April 2025 berücksichtigt sowie die am 19.11.2025 bekanntgegebene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Gültigkeit von Vorschriften des Berliner Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A (2 BvL 5/18 u.a.), soweit hieraus veränderte Vorgaben für den Bund resultieren.
Beste Grüße
Dirk Wiese

