Sind Sie für die Koppelung der durchschnittl. Lebenserwartung an das Renteneinstiegsalter? Falls ja, wie wird das Pendant dafür unter den Beamten und sonstigen nicht-rv-pflichtigen AN dargestellt?
Sehr geehrte Frau S.,
danke für Ihre Frage zu den Ergebnissen der Rentenkommission hinsichtlich der Kopplung des Renteneintrittsalters an die durchschnittliche Lebenserwartung.
Mit der Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung werden wir veränderten gesellschaftlichen und demografischen Entwicklungen gerecht. Die gesetzliche Rentenversicherung steht unter einem Finanzierungsdruck. Die geburtenstarken Jahrgänge gehen nach und nach in den Ruhestand und gleichzeitig rücken weniger junge Erwerbstätige nach. Dadurch müssen immer weniger Beitragszahler für immer mehr Rentner aufkommen. Zudem leben die Menschen länger und beziehen dadurch über einen längeren Zeitraum Rente. Durch den neuen Anpassungsmechanismus bleibt das Verhältnis von Erwerbs- und Rentenzeit zwischen den Generationen fair austariert und die gesetzliche Rentenversicherung wird finanziell entlastet. Das Renteneintrittsalter soll moderat angehoben und an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden. Legt man die aktuell erwartete Entwicklung der Lebenserwartung zugrunde, so würde die Regelaltersgrenze etwa alle zehn Jahre um ein halbes Jahr steigen.
Gleichzeitig werden wir uns als SPD dafür einsetzen in der Umsetzung und Beratung der Vorschläge der Rentenkommission im Parlament, dass flexible und pragmatische Regelungen für die Menschen geschaffen werden, die lange eingezahlt haben und kurz vor der Rente aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können.
Im Hinblick auf Selbständige und Beamte werden wir die Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen und auch Selbständige einbinden. In einem ersten Schritt sollen alle neuen, nicht obligatorisch abgesicherten Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden.
Beste Grüße
Dirk Wiese

