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Im Koalitionsvertrag wurde die Evaluation des Waffengesetzes vor einer Verschärfung niedergeschrieben. Der Referentenentwurf zur Verschärfung ist da, wo ist die Evaluation um sachgerecht zu ändern?
zu diesem Anliegen habe ich mich bereits in einer vorherigen Frage hier auf Abgeordnetenwatch geäußert. Ich verweise Sie also freundlichst darauf und bitte von wiederholten Nachfragen abzusehen.
Die vorgesehenen Befugnisse greifen nur bei konkreten Gefahrenlagen und unter strengen Voraussetzungen: richterlicher Beschluss, schwere Gefahr für Leib und Leben, enge Kontrollen. Das unterscheidet sich grundlegend von der EU-Chatkontrolle, die auf eine allgemeine Durchleuchtung aller Bürger zielen würde – ohne Verdacht oder konkrete Gefahr.