Ich habe einige Jahre im Nicht EU Auslang gearbeitet. Warum wollen Sie mir verwehren parallel mit Gleichaltrigen, die sich nie über den Tellerrand bewegt haben in Rente gehen zu können?
Sehr geehrter Herr R.,
Voraussetzung für jede deutsche Rente ist, dass man eine bestimmte Anzahl von Beiträgen gezahlt hat. Diese Mindestversicherungszeit, auch Wartezeit genannt, beträgt je nach Rentenart 5, 35 oder 45 Jahre. Bei bestimmten Rentenarten zählen für die Wartezeit neben den Beitragszeiten auch andere Zeiten mit. Das können zum Beispiel Zeiten sein, in denen man krank oder arbeitslos war oder Kinder erzogen hat. Neben der Wartezeit müssen bei einigen Rentenarten auch besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt werden. Hier muss man in bestimmten Zeiträumen genügend Pflichtbeiträge aufgrund einer versicherten Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit gezahlt haben. Darüber hinaus muss man bei einigen Rentenarten auch persönliche Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählt zum Beispiel, dass eine Schwerbehinderung vorliegt.
Zeiten, in denen man im vertragslosen Ausland gelebt oder gearbeitet hat, werden in der deutschen Rentenversicherung nicht berücksichtigt. Zeiten in einem Land, in dem das Europäische Gemeinschaftsrecht gilt oder mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, können aber durchaus bei der Prüfung des Rentenanspruchs berücksichtigt werden. Dazu sollte man sich beim entsprechenden Rentenversicherungsträger (möglichst natürlich im Vorfeld einer auswärtigen Tätigkeit) informieren.
Für weitere Rentenansprüche müssen Sie sich an den Rentenversicherer des jeweiligen Landes wenden, in dem Sie auch noch rentenversichert waren.
Lebensentwürfe sind sehr unterschiedlich und so vielfältig sind auch die Möglichkeiten, wie man im In- und (Nicht-EU)-Ausland Rentenbeitragszeiten erwerben kann. Inwiefern Sie eventuell später als Gleichaltrigen in Rente gehen können, hängt also an vielen Faktoren, die Sie am besten mit den entsprechenden Rentenversicherern des jeweiligen Landes und der deutschen Rentenversicherung klären. Die Auslandstätigkeit muss nicht zwangsläufig für einen späteren Renteneintritt verantwortlich sein, ist aber durchaus ein Faktor.
Beste Grüße
Dirk Wiese

