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Dirk Heidenblut
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Frage von Jonas R. •

Wann kann man mit einer Anhebung des derzeitigen THC-Grenzwertes von 1ng/ml rechnen?

Sehr geehrter Herr Heidenblut,

Die unabhängige Grenzwertkommission hatte bereits 2015 einen Grenzwert von 3ng/ml THC im Blut gefordert, da darunter jegliche Rauschwirkung ausgeschlossen werden kann.

Die derzeitige Regelung ist:
1. nicht förderlich für die Verkehrssicherheit, da Konsumenten noch nach mehreren Tagen diesen Grenzwert überschreiten. Aufgrund dessen könnte man sich dann sagen: "Naja, ob ich einen Joint vor dem Fahren rauche oder lieber abwarte ist egal, denn ich bin ja so oder so über dem Grenzwert."
2. wird die derzeitige Regelung als Ersatzstrafrecht missbraucht. Durch die ungerechtfertigte Entziehung von Führerscheinen bei kleinen Restmengen von THC im Blut, werden Existenzen zerstört, da Menschen oft nicht mehr ihren Beruf ausüben können und dadurch natürlich auch keine Steuern mehr zahlen. Diese Menschen leiden extremst unter dieser Regelung.

Wird vor der Entkriminalisierung/Legalisierung, die sich ihren Angaben noch hinzieht, eine Anhebung des Grenzwertes kommen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr R.,

Sie haben völlig Recht, über die Frage Grenzwerte, Führerscheinentzug und grundsätzlich Messung der tatsächlichen Fahrtüchtigkeit muss parallel zu Entkriminalisierung und Legalisierung auch gesprochen werden. Ich halte eine möglichst schnelle Lösung (durchaus unabhängig von den anderen Verhandlungen) für sinnvoll und nötig. Ob es aber am Ende dazu kommt, kann ich leider nicht sicher bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Heidenblut

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