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Dietmar Bartsch
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Frage von Thomas P. •

Frage an Dietmar Bartsch von Thomas P. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geerhter Herr Bartsch,

Im Rahmen der "Missverständnisse" zur Corona-Soforthilfe wurden eine Vertrauensschutzlösung für Selbständige beschlossen. Die 2000 EUR Pauschale aus der "Vertrauensschutzlösung" für Selbständige, die im März/April keine Grundsicherung erhalten haben, ist nun entgegen früherer Erklärungen nicht pauschal von dem erhaltenen Soforthilfe abziehbar, sondern taucht als fiktive Betriebsausgabe in der Berechnung auf. Damit ist dieser Betrag für Lebenshaltungskosten jetzt primär von den Selbständigen durch ihre Betriebseinnahmen zu erwirtschaften und ist so von der Rückzahlung nicht auschließbar. Erhaltene Bezüge aus der Grundsicherung dagegen wären nicht so einfach wieder einforderbar. Wie erklären Sie dies den Selbständigen?

Vielen Dank für Ihre Mithilfe
MfG
Thomas Petermann
IG-NRW

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr P.,

Selbständige und Freiberufler stehen in vielen Branchen vor einem geschäftlichen Scherbenhaufen, der ihre Existenz bedroht. Ich habe deshalb bei der Diskussion über Soforthilfen für Selbstständige und Freiberufler sehr früh ein „Selbstständigengeld“ gefordert, damit nicht nur geschäftliche, sondern auch private Ausgaben - wie die Miete - unbürokratisch bestritten werden können.

Gerade weil in vielen Branchen die Lage in den kommenden Monaten für viele (kleine) Unternehmen brisant bleiben wird, war es ein Fehler der Bundesregierung, dies nicht aufzugreifen. Wenn jetzt Rückzahlungen im Raum stehen, bevor gesichert ist, wie Selbstständige und Freiberufler die weiteren Krisenmonate „überleben“ sollen, halte ich dies für nicht akzeptabel.

Meine Fraktion wird sich weiter für eine umfängliche Sicherung von Solo-Selbstständigen und Freiberuflern einsetzen.

Freundliche Grüße
Dr. Dietmar Bartsch

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