Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat den Entwurf eines „Faire-Mieten-Gesetzes“ (21/222) vorgelegt. Wie ist ihre Position dazu?

Sehr geehrter Herr L.,
es ist erfreulich, dass die Grünen den Mieterschutz und das Thema bezahlbarer Mieten wiederentdeckt haben. Für Mieterinnen und Mieter waren die Ampel-Jahre vor allem teure Jahre.
Der von Ihnen genannte Antrag enthält Richtiges, und es ist gut, wenn es aus der Opposition gemeinsam Druck auf die Bundesregierung gibt. Ich sage Ihnen offen: Es mag der Bundesregierung gelingen, den Wohnungsbau etwas anzukurbeln, aber bei der Deckelung von Mieten und dem Mieterschutz wird mindestens die Union massiv auf der Bremse stehen.
Zu dem konkreten Antrag Folgendes: Die Grünen wollen nun – wie wir bereits in der letzten Legislaturperiode – die rechtliche Verfolgung überhöhter Mieten erleichtern. Gut so! Da hat ein Sinneswandel eingesetzt. Auch eine Verbesserung des Kündigungsschutzes ist zu begrüßen. Wer einmal seine Miete nicht sofort überweisen kann, darf nicht auf der Straße stehen. Kündigungen wegen Eigenbedarfs zu erschweren und die Regulierung von Indexmieten sind ebenfalls richtig. Wobei wir diese – im Unterschied zu den Grünen – letztlich abschaffen möchten.
Ein deutlicher Dissens besteht bei der Frage, wie wir zu bezahlbaren Mieten kommen. Die Grünen wollen die Mietpreisbremse entfristen und verschärfen. Das ist nachweislich unzureichend. Seit ihrer Einführung sind die Mieten um fast fünfzig Prozent gestiegen. Wir schlagen deshalb einen Mietenstopp für die nächsten sechs Jahre vor. Das würde Mietern eine dringend notwendige Atempause verschaffen. Anders als die Grünen ist unser Ziel ein bundesweiter Mietendeckel mit kommunalen Mietobergrenzen.
Freundliche Grüße nach Schwerin,
Dr. Dietmar Bartsch