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Diether Dehm
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Frage von Dagmar K. •

Frage an Diether Dehm von Dagmar K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dehm,

meine Frage bezieht sich auf die Belange der ehemaligen Heimkinder aus den 50ziger bis sechziger Jahren. Diesen wurde teilweise die Schulbildung verweigert, demzufolge kein Schulabschluß, keine Lehre oder Beruf, also unverschuldet am unteren Ende der Leiter. Zudem mußten sie in den Heimen arbeiten, ohne Lohn und Sozialleistungen, Resultat hier sind fehlende Rentenzeiten und unbezahlte Arbeit.
Wir fordern Anerkennung der Arbeitszeiten und Entschädigung für entgangene Bildung! Auch in den 50zigern war Schule Pflicht!!!!!!
Wie stehen Sie bzw. DIE LINKE zu diesem Thema?

D. Koenig

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Koenig,

vielen Dank für Ihre Mail.

Die Situation von Heimkindern war in den 50er und 60er Jahren häufig in manchen Heimen unmenschlich. Heimkinder wurden sexuell ausgebeutet, als billige Arbeitskräfte missbraucht, körperlich misshandelt und erniedrigt. Hier wurde vielen jungen Menschen der damaligen Generation schlimmes Unrecht zugefügt. Sie haben hier meine volle Unterstützung das diesen Unrecht, so weit es heute geht, wieder gut gemacht werden muss.

Wie Sie sicher wissen gibt es zu diesem Themenkomplex eine ganze Reihe von Petitionen, die derzeit behandelt werden. Wir sind der Überzeugung, dass für die Betroffenen eine Lösung gefunden werden muss, die Gerechtigkeit schafft.

Wir sind der Überzeugung, dass auf mehreren Ebenen gehandelt werden muss:

1. Gerechtigkeit bedeutet, dass sich Täter bei den Betroffenen entschuldigen müssen. Deshalb treten wir dafür ein, dass sich die Schuldigen der damaligen Zeit, sowohl als Träger als auch die direkt betroffenen Heime bei den Betroffenen entschuldigen müssen und das Unrecht anerkennen und vor allem auch benennen müssen. Menschen haben ein Recht darauf, dass ihr Leid benannt wird und sich die Täter dafür entschuldigen.
2. Es muss eine einvernehmliche Lösung gefunden werden, in der alle, die durch diese unerträgliche Situation in diesen Heimen Vorteile hatten, Entschädigungen leisten.
3. Das eine solche Situation in manchen Heimen entstehen konnte, ist auch ein schweres Vergehen der Heimaufsicht und damit des Staates. Aus diesem Grund kann sich die öffentliche Hand nicht aus der Verantwortung heraus nehmen und muss das Unrecht gut machen.
4. Die von Ihnen angesprochenen Spätfolgen, wie fehlende Rentenzeiten etc. müssen durch eine gesetzliche Lösung gerecht gelöst werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Diether Dehm