Genehmigung bei Bundeswehr zur Auslandsreisen unter 45-Jähriger: Ihre Meinung dazu?
Hallo Frau Türk-Nachbaur
Sie haben für das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModg) gestimmt, indem es im Paragraph 3 heißt, dass "alle Männer unter 45 Jahren Erlaubnis bei der Bundeswehr" einholen müssen, wenn sie Deutschland länger als drei Monate verlassen.
Jetzt plane ich einen 14-wöchigen Backpacking-Trip nach meinem Studium nach Asien (September 2026). Halten Sie es für angemessen und bürokratie-arm, dass unsere Bundeswehr jetzt Ausreise-Anträge (fast wie zu DDR-Zeiten) manuell prüfen muss und das Recht hat, meine Ausreise zu verbieten?
Mit freundlichen Grüßen
Luca B
Lieber Luca B., vielen Dank für Ihre Nachricht.
Nein, da es derzeit keine Wehrpflicht gibt, gibt es auch keine Pflicht für Männer zwischen 17 und 45 Jahren, längere Auslandsaufenthalte von der Bundeswehr genehmigen zu lassen.
Die von Ihnen angesprochene Vorschrift in § 3 Wehrpflichtgesetz ist über 60 Jahre alt und wurde durch das Wehrpflicht-Modernisierungsgesetz 2025 nicht geändert. Sie bezieht sich nur auf den Fall einer bestehenden Wehrpflicht. Genau die gibt es aktuell nicht.
Ihr geplanter Auslandsaufenthalt müsste deshalb nicht genehmigt werden.
Zusätzlich ist es gut, dass das Verteidigungsministerium hierzu zeitnah noch eine Verwaltungsvorschrift klarstellen will. So werden Missverständnisse vermieden.

