Die von Ihnen angesprochene Vorschrift in § 3 Wehrpflichtgesetz ist über 60 Jahre alt und wurde durch das Wehrpflicht-Modernisierungsgesetz 2025 nicht geändert. Sie bezieht sich nur auf den Fall einer bestehenden Wehrpflicht. Genau die gibt es aktuell nicht.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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