Wie weit ist der Referentenentwurf der Amtsangemessenen Alimentation bei Bundesbeamten in Ihrem Haus?
Sehr geehrter Herr Rohde, gerne würde ich der Politik und Ihrer Partei mehr Wert zuschreiben als die Wahlergebnisse es momentan tun. Aber auch mir fällt es zunehmend schwieriger Verständnis für die politischen Entscheidungen aufzubringen. Insbesondere in eigener Angelegenheit als Bundesbeamter habe ich kein Verständnis mehr. Es erweckt den Eindruck als scheitere gerade weiteres Vorankommen an Ihrem Ministerium. Hat Ihr Haus bereits belastbare Berechnungen zu dem geplanten Referentenentwurf des BMI zur amtsangemessenen Alimentation durchgeführt oder nicht? Dass sich dieser Entwurf in Abstimmung zwischen den Ressorts befindet, ist bekannt, sodass ich Sie bitten möchte auf eine Antwort mit politischer Floskel zu verzichten und mir konkret zu antworten. Vielen Dank und freundliche Grüße aus der Heimat!
Sehr geehrter Herr C.
vielen Dank für Ihre Frage auf der Plattform abgeordnetenwatch.de vom 26. März dieses Jahres und das damit verbundene Vertrauen.
Ich kann verstehen, dass die aktuelle Situation für die Betroffenen unbefriedigend ist. Das Bundesinnenministerium (BMI) arbeitet aktuell an einem neuen Gesetzentwurf zur verfassungskonformen und dauerhaft tragfähigen Anpassung der Beamtenbesoldung, nachdem der Ende 2024 im Kabinett beschlossene Gesetzesentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung nicht mehr in der vergangenen Legislaturperiode beschlossen werden konnte. Wegen des Diskontinuitätsprinzips können wir diesen Gesetzentwurf leider nicht einfach in dieser Legislatur beschließen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich zum aktuellen Zeitpunkt keine näheren Angaben zum weiteren Zeitplan geben kann. Das Kabinett hat jedoch am 3. September 2025 im Vorgriff auf die besoldungs- und versorgungsrechtliche Übertragung des Tarifergebnisses 2025/2026 einen Beschluss über Abschlagszahlungen an Besoldungs- und Versorgungsberechtigte gefasst. Die Auszahlung der ausstehenden Abschläge ist Anfang Dezember 2025 erfolgt. Von Januar 2026 an erfolgt der Abschlag bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Regelung monatlich mit der Gehaltszahlung.
Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen oder Anliegen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dennis Rohde
Mitglied des Deutschen Bundestages
Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen
Huntestraße 23
26135 Oldenburg
Tel.: 0441 - 99 86 76 01
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