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Dennis Rohde
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Frage von Sarah B. •

Warum haben Sie für die Finanzreform der GKV gestimmt?

Sehr geehrter Herr Rohde,

warum haben Sie für die Finanzreform der GKV gestimmt? Die sogenannte Reform verschärft die Versorgungslage der psychischen Gesundheit massiv, und das obwohl die Situation ohnehin schon sehr schlecht ist, auch im Ammerland, wo ich ursprünglich herkomme. Hätte ich nicht großes Glück gehabt, wäre ich nicht mehr am Leben und dass jetzt diese Hilfe für noch mehr Leuten, denen es eh schon nicht gut geht, eingeschränkt werden soll, ist für mich einfach unverständlich!

Mit freundlichen Grüßen

S. B.

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Frage vom 10. Juli auf der Plattform Abgeordnetenwatch. Als direkt gewählter Bundestagsabgeordneter für Oldenburg und das Ammerland antworte ich Ihnen gerne.

Ihre Schilderungen bedrücken mich sehr und zeigen eindrucksvoll, wie wichtig die psychotherapeutische Versorgung ist. Seien Sie versichert, ich nehme Ihre Sorge um die Versorgungslage sehr ernst.

Psychische Erkrankungen gehören zu den großen gesundheitlichen Herausforderungen unserer Zeit. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist deshalb klar: Menschen, die auf psychotherapeutische Hilfe angewiesen sind, dürfen nicht die Leidtragenden notwendig gewordener Maßnahmen zur Konsolidierung der gesetzlichen Krankenversicherung sein.

Gerade deshalb haben wir darauf geachtet, die Versorgungsgrundlage für Betroffene zu sichern. Uns ist bewusst, dass insbesondere die geplante Wiedereingliederung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung (MGV) bei vielen Patientinnen und Patienten sowie bei Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Verunsicherung ausgelöst hat. Deshalb haben wir im parlamentarischen Verfahren ausdrücklich darauf geachtet, dass die Versorgung gesichert bleibt. Im Übrigen werden wir die Auswirkungen genau im Blick behalten und - falls erforderlich - nachsteuern. Das am 10. Juli 2026 in 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht vor, dass laufende Psychotherapien, die vor dem 31. Dezember 2026 begonnen, beantragt und genehmigt wurden, auch im Jahr 2027 ohne Honorarkürzungen weitergeführt werden können. Zudem wurde sichergestellt, dass die bisher für psychotherapeutische Leistungen bereitgestellten Vergütungsmittel auch innerhalb der MGV weiterhin exklusiv der psychotherapeutischen Versorgung zur Verfügung stehen.

Ergänzend sind wir auch bereits mit unserem Koalitionspartner im Rahmen eines Entschließungsantrages zum Beitragssatzstabilisierungsgesetz übereingekommen, ergänzende Verbesserungen für die Versorgung noch in diesem Herbst auf den Weg zu bringen. Dies war notwendig geworden, da der Abschluss des Gesetzes durch die Opposition verfassungsrechtlich angezweifelt wurde. Die geplanten zusätzlichen Ausgaben für die psychotherapeutische Versorgung durch den Entschließungsantrag belaufen sich auf über 100 Millionen Euro. Dazu gehört insbesondere die Sicherstellung, dass begonnene Therapien nicht nur bis Ende 2027, sondern bis zum Abschluss der Behandlung fortgeführt werden können. Niemand soll eine notwendige Therapie aus budgetären oder formalen Gründen abbrechen müssen.

Außerdem ist uns der Schutz vulnerabler Patientengruppen außerordentlich wichtig. Deshalb setzen wir uns auch für dauerhafte Ausnahmeregelungen ein, damit Leistungen für Kinder und Jugendliche sowie für schwer psychisch erkrankte Menschen auch künftig extrabudgetär und damit ohne Beschränkungen vergütet werden können. Auch für Menschen mit besonders hohem und komplexem Behandlungsbedarf soll die Versorgung ausdrücklich abgesichert werden. Darüber hinaus planen wir bis Ende des Jahres die Frage von dringlichen Behandlungen im Rahmen von psychotherapeutischen Sprechstunden von der gemeinsamen Selbstverwaltung definieren zu lassen. Dies wird sicherstellen, dass die Betroffenen schnelleren Zugang zur Versorgung erhalten. 

Zudem haben wir auch den Zugang zur Psychotherapie verbessert. Bereits mit dem verabschiedeten Gesetz wurde die Pflicht zum Konsiliarbericht in bestimmten Fällen abgeschafft, um unnötige Hürden abzubauen.

Die SPD-Bundestagsfraktion teilt die Auffassung, dass eine gute psychotherapeutische Versorgung nicht nur menschlich geboten, sondern auch gesundheitspolitisch und volkswirtschaftlich richtig ist. Eine frühzeitige und kontinuierliche Behandlung hilft, Chronifizierungen zu vermeiden, Leid zu verringern und langfristig höhere Folgekosten zu verhindern.

Wir werden die Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen aufmerksam begleiten und uns weiterhin dafür einsetzen, dass notwendige finanzielle Konsolidierungsmaßnahmen nicht zulasten psychisch erkrankter Menschen gehen.

Vielen Dank für Ihre Hinweise und Ihr Engagement für die Belange psychisch erkrankter Menschen. Sollten Sie weitere Fragen oder Anliegen haben, können Sie sich gerne an mein Team oder mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Dennis Rohde

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