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David McAllister
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Frage von Hans M. •

Was Indizien schon lange besagten, hat der BGH nun bestätigt. Die Spur des Nordstreamterroranschlag führen in die Ukraine,deren verantwortlicher Selensky heisst.Wie ist die Reaktion der in der EU?

Herr McAllister,
der BGH hat jahrelang ermittelt,geprüft und jetzt veröffentlicht:
"Bundesgerichtshof schreibt Nord-Stream-Anschlag der Ukraine zu"
https://www.spiegel.de/panorama/nord-stream-bundesgerichtshof-schreibt-gaspipeline-sprengungen-der-ukraine-zu-a-a89c208d-9e00-4a63-be4d-2bf12aacdcf2
"BGH: Ukraine gab Nord-Stream-Anschlag in Auftrag"
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_101085078/bgh-nord-stream-anschlag-von-ukraine-in-auftrag-gegeben.html
"BGH: Nord-Stream-Anschläge wohl im Auftrag der Ukraine"
https://www.fr.de/politik/bgh-nord-stream-anschlaege-wohl-im-auftrag-der-ukraine-94125183.html
Zitat „Jede vorsätzliche Störung der aktiven europäischen Energieinfrastruktur ist inakzeptabel und wird zu der schärfsten möglichen Antwort führen“
https://rp-online.de/politik/eu/nord-stream-1-und-2-sabotage-von-der-leyen-droht-taetern_aid-77500639
Wie bewerten Sie die Veröffentlichung des BGH? Fordern Sie, dass v.d.Leyen dazu steht, was sie uns zugesagt hat?

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Frage vom 3. März, die ich sorgfältig gelesen habe.

Die von Ihnen erwähnten Berichte beziehen sich auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs im Rahmen laufender Ermittlungs- und Haftprüfungsverfahren. Dabei hat das Gericht festgestellt, dass nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen ein dringender Tatverdacht gegen einzelne Beschuldigte aus der Ukraine besteht. 

Solche Entscheidungen betreffen in erster Linie strafprozessuale Fragen, etwa die Rechtmäßigkeit von Haft oder Ermittlungsmaßnahmen. Sie stellen keine abschließende gerichtliche Feststellung. Das Ermittlungsverfahren ist also weiterhin nicht abgeschlossen.

Die Europäische Union nimmt den Schutz kritischer Netze sehr ernst. Die zuständigen nationalen Behörden in Deutschland klären den genauen Sachverhalt rechtlich auf. Die Ermittlungen des Generalbundesanwalts dauern noch an. Es gilt, die endgültigen Ergebnisse dieser Untersuchungen abzuwarten. 

Die kritische Infrastruktur muss in der Europäischen Union besser geschützt werden. Deshalb hat die Europäische Union in den vergangenen Jahren Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz kritischer Einrichtungen in die Wege geleitet, etwa strengere Vorgaben für Cybersicherheit sowie neue Anforderungen an den Schutz und die Widerstandsfähigkeit zentraler Infrastrukturen. Dazu zählen insbesondere die Richtlinien zur Cybersicherheit kritischer Betreiber (NIS2) und zur Resilienz kritischer Einrichtungen (CER), mit denen Betreiber von Energie-, Verkehrs- und Kommunikationsnetzen zu höheren Sicherheitsstandards, Risikoanalysen und Notfallplänen verpflichtet werden. Ziel dieser europäischen Initiativen ist es, Energie- und Versorgungsnetze besser gegen Sabotage, Cyberangriffe und andere Bedrohungen zu schützen sowie die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Prävention und Krisenbewältigung zu stärken.

Mit freundlichen Grüßen 

David McAllister

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