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Frage von Henri S. •

Hallo, als begeisterter Pedelec-Fahrer frage ich mich, wann die EU endlich das technische 25km/h limit für Pedelecs anheben wird. 30 km/h sind angemessener und fördern klimafr. Moblilität.

In Tempo-30-Zonen wären sie kein Verkehrshindernis – endlich würden Pedelecs auch auf längeren Arbeitswegen eine echte Alternative zum Auto. Dabei verursachen Autos die meisten tödlichen Unfälle, gerade in Städten. Trotzdem werden sie nicht technisch abgeregelt; stattdessen vertraut man darauf, dass sich Autofahrer an Tempolimits halten – was häufig nicht geschieht. Neuwagen könnten längst per Verkehrsschilderkennung automatisch begrenzt werden und die Sicherheit real erhöhen, doch das passiert nicht. Gleichzeitig sind Pedelecs und E-Roller so stark limitiert, dass sie im Alltag oft unpraktisch sind: Schätzungen zufolge werden bis zu 25 % der E-Bikes getunt, weil sie als zu langsam empfunden werden – Nutzer werden so faktisch in die Illegalität gedrängt. Ebenso wenig ist nachvollziehbar, warum elektrische Motorroller nur 45 statt 50 km/h fahren dürfen. Diese Regelungen wirken, als sollten sie den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität eher bremsen als fördern. Wie werden Sie sich konkr

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26. Januar 2026, die ich sorgfältig gelesen habe.

Das technische Geschwindigkeitslimit von 25 km/h für Pedelecs ist auf Ebene der Europäischen Union festgelegt. Die maßgebliche Grundlage bildet die Verordnung (EU) Nr. 168/2013. Sie stuft elektrisch unterstützte Fahrräder mit Tretunterstützung bis 25 km/h und einer maximalen Dauerleistung von 250 W rechtlich als Fahrräder ein und nicht als Kraftfahrzeuge. Diese Einordnung ermöglicht die Nutzung ohne Zulassung, Versicherung oder Führerschein in allen Mitgliedstaaten und hat wesentlich zum Erfolg und zur breiten Akzeptanz von Pedelecs beigetragen.

Eine Anhebung des Limits auf 30 km/h würde eine Änderung dieser EU-weiten Fahrzeugdefinition erfordern. Ein solcher Schritt kann ausschließlich durch einen Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission eingeleitet werden. Anschließend müssten sich das Europäische Parlament und der Rat der Mitgliedstaaten auf eine entsprechende Anpassung einigen. Voraussetzung dafür wäre eine umfassende Folgenabschätzung, die insbesondere die Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit, das Miteinander verschiedener Verkehrsteilnehmender, die bestehende Infrastruktur sowie Haftungs- und Zulassungsfragen prüft.

Zwar regeln die Mitgliedstaaten viele Aspekte des Straßenverkehrs selbst, etwa die Nutzung bestimmter Fahrzeuge im öffentlichen Raum. Die technische Definition eines Pedelecs als Fahrzeugkategorie können sie jedoch nicht einseitig verändern. Fahrzeuge mit einer höheren unterstützten Geschwindigkeit gelten derzeit als andere Fahrzeugklasse, etwa als S-Pedelecs oder Kleinkrafträder, und unterliegen daher strengeren Anforderungen.

Die Frage, ob das heutige 25-km/h-Limit den aktuellen Mobilitätsbedürfnissen noch gerecht wird und eine mögliche Anpassung erforderlich ist, müsste dabei stets einen ausgewogenen Ansatz verfolgen, der sowohl die Förderung nachhaltiger Mobilität als auch ein hohes Maß an Verkehrssicherheit berücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen

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