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David Christopher Stoop
DIE LINKE
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Frage von Claus S. •

Wird Ihre Fraktion in der Bürgerschaft beantragen, dass der Senat die Teilprivatisierung der HHLA bei der EU-Kommission anmeldet, damit diese prüft, ob der Verkauf an MSC unter Wert erfolgt?

Der Senat hat mit der Reederei MSC deren Einstieg bei der Hamburger Hafen und Logistik AG vereinbart; und zwar durch einen exklusiven außerbörslichen Verkauf von Anteilen zum in Geheimgesprächen vereinbarten Preis. Daran gibt es Kritik aus Ihrer Fraktion, aber auch von Experten:

https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/MSC-Einstieg-bei-der-HHLA-Expertenanhoerung-in-Hamburg,msc180.html

Wenn öffentliches Eigentum womöglich unter Wert verkauft werden soll, dann ist das ein Fall für eine Beihilfeprüfung durch die EU-Kommission.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52016XC0719(05)

Nun hat der Senat erklärt, man habe selbst bereits eine ausführliche beihilferechtliche Prüfung vorgenommen und sehe daher keinen Grund, den Vorgang der EU-Kommission vorzulegen (Drucksache 22/14702, siehe Antwort zu den Frage 2 bis 5).

https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/86796/hat_der_senat_beim_geplanten_msc_einstieg_bei_der_hhla_das_europarecht_ausser_acht_gelassen.pdf

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Antwort von
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Lieber Herr S.,

in der öffentlichen Anhörung von Expertinnen und Experten zum MSC-Deal ist deutlich geworden, dass es gegen den Teilverkauf der HHLA an den Schweizer Großkonzern erhebliche juristische Bedenken gibt. Zu prüfen ist unter anderem, inweiweit die Abgabe von HHLA Anteilen unter Wert eine Subvention darstellt (der Senat hat in unüblicher Weise auf die Erstellung eines Wertgutachtens verzichtet). Dann wäre seitens des Senats zu klären, wie MSC ausgewählt wurde und ob das gewählte Verfahren mit EU-Recht vereinbar ist.

Die zitierten juristischen Gutachten liegen uns Parlamentarier*innen bisher nicht vor. Die Erfahrung mit Fällen aus der Vergangenheit (zB die "Lumma-Vergabe") spricht jedoch dafür, dass die Einschätzung des Senats durchaus von der Einschätzung der EU Kommission abweichen kann. Den Ansatz von SPD und Grünen, es EU-rechtlich "darauf ankommen zu lassen" und im Zweifelsfall in eine juristische Auseinandersetzung zu gehen, halte ich für höchst riskant. Sinnvoller wäre es, sich vorab hierzu mit der EU Kommission abzustimmen. Wir haben dies in den Debatten über den Deal auch bereits angemerkt und werden weiter darauf drängen.

Ich hoffe, diese Antwort hilft Ihnen weiter.

Herzlichen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

David Stoop

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