Wie stehen Sie zu den nach wie vor ungeklärten Ungereimtheiten bei der Bundestagswahl, die Auszählung der BSW-Stimmen betreffend, und der schleppenden Bearbeitung durch den Wahlprüfungsausschuss?
Sehr geehrter Herr F.,
der Wahlprüfungsausschuss, dem ich in der letzten Wahlperiode vorsitzen durfte, leistet hervorragende Arbeit und ist dabei stets sehr sorgfältig. Es bedarf verständlicherweise an Arbeit und Zeit, den genannten Sachverhalt umfassend zu prüfen und zu bewerten.
Letztendlich wurde festgestellt, dass die Einsprüche unbegründet sind. Es kann kein mandatsrelevanter Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften und damit kein Wahlfehler festgestellt werden. Dem Bundestag wurde empfohlen, den Einspruch des BSW und die Forderung einer Neuauszählung der Bundestagswahl zurückweisen. Da ich dem Urteil und den Empfehlungen des Wahlprüfungsausschusses vertraue, bin ich deren Empfehlung bei der Abstimmung gefolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig

