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Daniela Ludwig
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Frage von Daniel K. •

Auf welcher verfassungsrechtlichen Grundlage soll ein fiktives Partnereinkommen in der Beamtenalimentation eingeführt werden?

Zu einem sehr wahrscheinlich geplanten fiktiven Partnereinkommen, das erhebliche verfassungsrechtliche Fragen im Hinblick auf die amtsangemessene Alimentation aufwirft, habe ich folgende Fragen:

1. Warum soll ein fiktives Partnereinkommen ausschließlich oder vorrangig bei Beamten Anwendung finden, nicht jedoch einheitlich bei Abgeordneten, Mitgliedern der Bundesregierung, politischen Beamten oder Leistungsempfängern von Sozialhilfe bzw. Bürgergeld?

2. Falls dieses Modell zur statistischen Einhaltung alimentationsrechtlicher Vorgaben eingeführt werden soll: Wann ist vorgesehen, es aus Gründen der Gleichbehandlung konsequent auf allen Ebenen des öffentlichen Handelns umzusetzen?

3. Wie ist ein solches Vorgehen vereinbar mit der rechtlichen Unabhängigkeit von Ehepartnern, dem Gleichberechtigungsgebot sowie der verfassungsrechtlich garantierten amtsangemessenen Alimentation als individuellem Anspruch?

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