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Daniela Ludwig
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Frage von Daniel K. •

Warum weigert sich die Politik hartnäckig, den Beamten das zu gewähren, was ihnen zusteht?

Seit fünf Jahren wird gesucht, formuliert, verworfen und neu geschrieben. Ihre Antwort vom 23.07. zeigt, dass das Ziel am Ende stets dasselbe bleibt: den Beamten das zu verweigern, was ihnen rechtlich zusteht.

Der Dienstherr – und nicht der Ehepartner – ist verpflichtet, Beamte amtsangemessen zu alimentieren. Es ist nicht zulässig, die Besoldung durch den Verweis auf eine etwaige Unterhaltspflicht des Ehegatten künstlich zu kürzen.

Wenn Sie dennoch der Meinung sind, dass ein fiktives Partnereinkommen berücksichtigt werden sollte – warum wenden Sie diese Logik dann nicht auch auf Abgeordnetendiäten oder Bürgergeld an? Dort wäre ein solches Rechenmodell ebenso nützlich, um die Haushaltsausgaben drastisch zu senken.

Das Grundgesetz wird gefeiert – doch eine Berufsgruppe bleibt außen vor.

Was also soll das Ganze? Warum weigert sich die Politik hartnäckig, den Beamten das zu gewähren, was ihnen zusteht?

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