Wann erfolgt die verfassungskonforme Besoldung der Bundesbeamten?
Sehr geehrte Frau Ludwig,
das Bundesverfassungsgericht hat mit seinen Entscheidungen vom 4. Mai 2020 (2 BvL 4/18) und 5. Mai 2015 (2 BvL 17/09) unmissverständlich klargestellt, dass die Alimentation der Beamten des Bundes den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Art. 33 Abs. 5 GG genügen muss. Dennoch steht eine verfassungskonforme Neuregelung weiterhin aus.
Wie wird die amtsangemessene Alimentation der Bundesbeamten in der aktuellen Regierung berücksichtigt? Wann ist mit einer Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zu rechnen? Die Ampelkoalition war ja tatsächlich am Ende kurz davor zu einem Abschluss zu kommen, bevor Sie zerbrochen ist. Wie wird mit diesem Thema bei Ihnen in naher Zukunft umgegangen?
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen.

Sehr geehrter Herr W.,
die Bundesregierung bekennt sich weiterhin zu der Notwendigkeit der Sicherstellung der amtsangemessenen Alimentation auch auf Bundesebene. Deswegen wird sie das Vorhaben in der neuen Legislaturperiode mit Nachdruck weiterverfolgen. Auch der Bund muss sich zur Bewältigung der Herausforderungen unserer Zeit für hochqualifiziertes Personal attraktiv aufstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig