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Daniela Ludwig
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Frage von Christoph S. •

Frage an Daniela Ludwig von Christoph S. bezüglich Gesundheit

Warum ist der private Besitz und Anbau von Nutzhanf(-produkten) mit entsprechender EU-Zulassung nicht legal?

Es ist doch nahezu unmöglich, eine berauschende Wirkung damit zu erzielen. Dies wurde gerade erst im Hanfnah-Prozess durch einen Experten bestätigt.

Können Sie bitte darauf hinwirken, dass im BtMG eine Ausnahme in der Anlage 1 zu §1 Abs. 1 bzgl. Nutzhanf eingefügt wird?

Hier wäre doch sicherlich ein Modell wie in Österreich denkbar, dass Cannabisanbau solange legal ist, wie man sich nicht damit berauschen möchte. ;)

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Herr Schirmel,

der Umgang mit bestimmten Sorten von Nutzhanf, welcher bis zu 0,2 Prozent THC beinhalten kann, ist nur unter strengen Auflagen erlaubt. Diese dienen der Kontrolle, um unerlaubten Anbau von Hanf zu verhindern. Der Pflanze sieht man nämlich nicht so einfach an, ob es sich tatsächlich um Nutzhanf handelt.

Wenn Sie Interesse am Anbau von Nutzhanf haben, können Sie selbstverständlich ein entsprechendes Gewerbe anmelden. Geht es Ihnen ausschließlich um die Optik im Blumenkübel oder im Garten, empfehle ich Ihnen die Aussaat der Spinnenblume (Cleome spinosa). Wenn Sie die Blüte der Pflanze entfernen, erhalten Sie den gewünschten optischen Effekt. Die Blätter sehen denen der Hanfpflanze erstaunlich ähnlich. Cleome spinosa ist einjährig. Wenn Sie erst Anfang Juli aussähen, bildet die Pflanze ausschließlich Blattwerk und treibt keine Blüte mehr.

Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig

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