EU-Verordnungen wie diese sind gemäß Art. 288 Abs. 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) Rechtsakte, welche allgemeine Geltung haben, sind verbindlich und unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat der EU gelten
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
Unser Newsletter zeigt, was genau hinter den Politiker:innen-Profilen steckt.
Bleiben Sie kritisch. Bleiben Sie informiert.

