Wann werden nun endlich die notwendige Ergänzung zu dem Wohnungseigentumsgesetz hinsichtlich gerechter Kostenverteilung von Prozesskosten vorgenommen?
Sehr geehrter Herr Rinkert,
am 02.10.2024 hatten sie auf dieser Internetseite gäußert, dass es bei Gerichtskosten die derzeitige Regelung im WEG dem grundlegenden Prinzip, dass die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, wirderspricht. Sie äußerten, dass sich die SPD weiterhin für eine Anpassung einsetzt.
Da die Wähler inzwischen die blockierende FDP aus dem Bundestag abgwählt hat, stellt sich die Frage, was die SPD, die nun auch das Bundesjustizministerium führt, getan hat, damit die notwendige Ergänzung zu dem Wohnungseigentumsgesetz hinsichtlich gerechter Kostenverteilung von Prozesskosten, zustande kommt?
Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Nachfrage zur Weiterentwicklung des Wohnungseigentumsgesetzes, insbesondere mit Blick auf eine gerechtere Verteilung der Prozesskosten.
Mit der Reform des WEG im Jahr 2020 wurde § 44 bereits so geändert, dass nicht mehr die einzelnen Eigentümer, sondern die Eigentümergemeinschaft als Ganze richtiger Klagegegner ist. Damit sollten Verfahren vereinfacht und Probleme durch häufige Eigentümerwechsel vermieden werden. Das war ein sinnvoller Schritt, führte aber nicht zu einer ausgewogenen Kostenverteilung.
Wir als SPD-Bundestagsfraktion haben uns bereits in der vergangenen Legislaturperiode dafür eingesetzt, im Rahmen der Novelle eine Regelung zugunsten gewinnender Kläger bei den Kosten aufzunehmen. Leider hat das FDP-geführte Justizministerium damals keinen Handlungsbedarf gesehen und unser Anliegen blockiert. Auch ist eine Änderung in dieser Legislaturperiode nicht im Koalitionsvertrag verankert. Allerdings läuft aktuell noch die politische Diskussion darüber, ob es dennoch gesetzgeberischen Nachholbedarf gibt.
Wichtig ist außerdem: Mit der Reform wurde eine Evaluation nach sieben Jahren festgeschrieben – also ab 2027. Auf dieser Grundlage soll geprüft werden, ob und wo nachgesteuert werden muss. Das Bundesministerium der Justiz hat bereits signalisiert, dass man genau bei dieser Frage der Kostenverteilung noch einmal ansetzen möchte. Einen festen Zeitplan kann ich Ihnen im Moment nicht nennen – es wird aber leider noch etwas dauern.
Mir ist jedoch wichtig zu betonen, dass wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten die Notwendigkeit einer gerechteren Lösung ganz klar sehen und uns weiterhin dafür einsetzen werden. Das Thema bleibt bei uns auf der Agenda.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Rinkert