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Daniel Rinkert
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Frage von Sascha B. •

Befürworten Sie das CanG zur Einhaltung von SPD-Wahlversprechen und Koalitionsvertrag, trotz Verzögerungen und SPD-interner Unstimmigkeiten? Ihr Einsatz für's Inkrafttreten zum 01. Apr!

Sehr geehrter Herr Rinkert,

wie stehen Sie zum CanG? Nach der Bundestagswahl gab es bisher keine Fortschritte bei der geplanten schnellen Entkriminalisierung. Glauben Sie an eine Verabschiedung und das Inkrafttreten des CanG zum 01. Apr 2024? Werden Sie sich in der SPD dafür einsetzen, dass das CanG in der aktuellen Form verabschiedet wird und zum genannten Datum in Kraft tritt? Ist Ihnen bewusst, dass in Deutschland täglich etwa 500 Strafverfahren gegen einfache Cannabis-Konsumenten eingeleitet wurden, was viele Lebensentwürfe beeinträchtigt?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15. Januar 2024 zum Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis, auf welche ich Ihnen gerne antworte.

Die parlamentarische Beratung im Deutschen Bundestag hierzu läuft derzeit und uns erreichen viele Schreiben in denen sowohl Zuspruch als auch zahlreiche Kritikpunkte zum Entwurf der Bundesregierung geäußert werden. Seien Sie versichert, sie werden alle von uns in der SPD-Bundestagsfraktion sehr ernst genommen. Unser ausdrückliches Ziel ist ein für alle Beteiligten praktikables und handhabbares Gesetz, das dem Gesundheitsschutz Rechnung trägt. Daher danke ich Ihnen auch in diesem Zusammenhang für Ihre Hinweise.

Die Beratungen im Deutschen Bundestag werden noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Wir sind jedoch auf der Zielgeraden und guter Dinge, den Gesetzentwurf zeitnah im Deutschen Bundestag zu verabschieden. Generell gilt auch in diesem Fall das Struck'sche Gesetz, wonach ein Entwurf der Bundesregierung das Parlament nicht unverändert verlässt.

Die Koalition aus SPD, Bü-90/Die Grünen und FDP hat sich in ihrem Koalitionsvertrag ganz klar auf eine Kontrollierte Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken an Erwachsene verständigt. Dieses politische Vorhaben erkennt ausdrücklich die seit Jahren vorherrschenden Realitäten steigenden Cannabiskonsums in unserer Gesellschaft an und hat das Ziel, mit der bisher ausschließlichen Verbotspraxis abzuschließen.

Unser Ziel als SPD-Bundestagfraktion ist nichts weniger als eine grundlegende Neuausrichtung der Drogen- und Suchtpolitik bei Cannabis, die die Hilfe für Menschen mit einem problematischen Cannabiskonsum und den Gesundheitsschutz der Bevölkerung in den Mittelpunkt stellt. Die Frage der Aufklärung der Bevölkerung und die Etablierung geeigneter Frühinterventionsmaßnahmen für Cannabis sind daher für uns zentral. Es ist unser erklärtes Ziel, erstmalig und wirksam für einen effektiven Kinder- und Jugendschutz zu sorgen. Es ist außerdem unsere Überzeugung, dass die völlig unverhältnismäßige Kriminalisierung und Stigmatisierung von Cannabiskonsument*innen beendet werden muss, um auch jene in unserer Gesellschaft zu erreichen, die letztlich dringend Hilfe benötigen. Auf diesem Wege wird es uns auch gelingen, den Schwarzmarkt zurückzudrängen und für eine vielfach geforderte Entlastung unsere Strafverfolgungsbehörden zu sorgen.

Genau wie Sie sind wir als SPD-Bundestagsfraktion der festen Überzeugung, dass die bisher einseitige Cannabisverbotspolitik gescheitert ist und im Interesse des Gesundheits- und Jugendschutzes einer grundsätzlichen Neuausrichtung bedarf. Dabei werden wir uns intensiv auch mit der vielfältigen Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung auseinandersetzen, die bis zu einer strikten Ablehnung der Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken reicht. Unser Ziel bleibt es als SPD dennoch, auch die Kritiker*innen von diesem so notwendigen Perspektivwechsel zu überzeugen.

Deswegen ist es aus unserer Sicht auch richtig, dass die Bunderegierung zur Umsetzung des Koalitionsvertrages nunmehr eine Mehrsäulenstrategie bei Cannabis verfolgt, wie sie es in ihrem Eckpunktepapier im April diesen Jahres vereinbart hat. Mit dem aktuellen Gesetzgebungsverfahren (Cannabisgesetz – CanG) steht in einem ersten Schritt die Entkriminalisierung von Cannabis im Mittelpunkt. In einem zweiten Schritt ist die Möglichkeit wissenschaftlicher Modellprojekte zur Abgabe von Cannabis an Erwachsene in Kommunen geplant. Hier soll in Modellen Cannabis an Erwachsene in eigens zu schaffenden Shops mit kommerziellen Lieferketten abgegeben werden können, wie wir es als SPD-Bundestagsfraktion seit langem fordern. Darüber hinaus bedarf es aus unserer Sicht auch ergänzenden Anstrengungen auf europäischer Ebene, um unsere Partner in der EU von einer Neubewertung in Sachen Cannabis zu überzeugen.

Am 06. November haben wir im Deutschen Bundestag eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung durchgeführt, die ich Ihnen an Herz legen möchte und die Sie HIER nachträglich anschauen können.

Konkret planen wir den Eigenanbau und Besitz bestimmter Mengen von Cannabis für Volljährige ab 1. April 2024 zu erlauben. Zum 1. Juli 2024 sollen außerdem Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden.

Ich bedanke mich für Ihre Anfrage und verbleibe mit freundlichen Grüßen,

Daniel Rinkert

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